Bonn – Die Halbjahresprognose für den Haushalt 2022 der Bundesstadt Bonn weist erhebliche Einnahmeverbesserungen, aber auch zusätzliche Ausgabesteigerungen aus. Darüber informiert die Stadtverwaltung in einer Vorlage.
Die finanziellen Auswirkungen der Coronakrise werden 2022 deutlich geringer ausfallen als ursprünglich angenommen. So steigen die erwarteten ordentlichen Erträge bis zum Jahresende um etwa 102 Millionen Euro. Hauptursache hierfür sind deutlich gestiegene Steuererwartungen (plus 59,8 Millionen Euro). Im Bereich der Zuwendungen und Umlagen wird es ein Mehrertrag über rund 39 Millionen Euro geben, der überwiegend auf höhere Schlüsselzuweisungen zurückzuführen ist. Die Stadtverwaltung geht auch im Bereich der Kostenerstattungen und -umlagen von Mehrerträgen aus. Diese sind auf die höheren Bundes- und Landeserstattungen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung sowie Ausgleichsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie begründet.
Einnahmensteigerungen stehen deutliche Aufwandserhöhungen gegenüber
Diesen deutlichen Einnahmensteigerungen stehen deutliche Aufwandserhöhungen, also Ausgaben, gegenüber. Es werden u.a. höhere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erwartet, beispielsweise für Liegenschaftsmanagement, Gesundheitsschutz, Gemeindestraßen, Entwässerung-/Abwasserbeseitigung, Bäder, Theater und Kinder¬tagesstätten durch die Fachverwaltungen erwartet.
Auch im Bereich der Transferaufwendungen kommt es zu erheblichen Mehrbedarfen. Hierfür sind u.a. steigende Kosten für die Unterhaltung der Liegenschaften durch das städtische Gebäudemanagement sowie höhere Zahlungen bei der Landschafts- und Gewerbesteuerumlage sowie höhere Transferleistungen für die Integrationsassistenz und die Versorgung von ukrainischen Flüchtlingen sowie Mehraufwendungen bei den Bereichen Verkehrsplanung und Abfallwirtschaft verantwortlich.
Höherer Jahresfehlbetrag
Diese positiven, wie negativen Veränderungen führen in der Betrachtung zum Stichtag 30. Juni 2022 zu einem höheren Jahresfehlbetrag. Statt des geplanten Verlustes von 33,9 Millionen Euro wird nun ein Minus von 62,3 Millionen Euro erwartet. Dieser Betrag berücksichtigt circa 60 Millionen Euro für Abgrenzungen, die im Jahre 2022 voraussichtlich keinen ergebnisrelevanten Aufwand im Jahr 2022 darstellen, sondern als Ermächtigungsübertragung ins Folgejahr 2023 übertragen werden. Zum Teil kann der erwartete Fehlbetrag durch die noch bestehende Ausgleichsrücklage aufgefangen werden. Diese beträgt im Jahr 2022 circa 37,4 Millionen Euro. Die restlichen rund 25 Millionen Euro ist durch Eigenkapitalverzehr zu decken.
Verlässliche Prognose schwierig
Die Prognose nach dem dritten Quartal wird die Zahlen des Jahres 2022 verlässlicher darstellen, da die gesamtwirtschaftliche Lage starken Schwankungen unterliegt und eine verlässliche Prognose ausgesprochen schwierig ist. Dies gilt zum aktuellen Zeitpunkt in besonderem Maße, weil die Auswirkungen des Ukraine-Krieges nicht vorhersehbar sind. Außerdem ergeben sich erfahrungsgemäß im Zuge der Jahresabschlussarbeiten immer noch größere Veränderungen durch die Abschlussbuchungen, die im laufenden Jahr nicht dargestellt werden können. Die Verwaltung informiert hierüber in den nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass die positiven Entwicklungen der Steuererträge dazu führen, dass die Kosten der Corona-Pandemie nur in geringem Umfang isoliert dargestellt werden müssen. Dies bedeutet, dass künftige Generationen nur zum Teil an den pandemiebedingten Kosten beteiligt werden müssen.
Die Vorlage finden Sie hier.
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