Bad Honnef | In Bad Honnef geht’s derzeit um Kot. Während gestern im Rat die Freie Wählergemeinschaft (FWG) wissen wollte, ob Sibi-Schüler ihre Turnhalle von Kot befreien sollten, weist heute die Stadt darauf hin, dass Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Grünanlagen, Spielplätzen oder auch auf privaten Grundstückseinfahrten ekelerregend und gesundheitsschädlich sei. Durch ihn würden gefährliche Krankheitserreger wie Haken-, Spul- und Bandwümer auf Menschen und andere Tiere übertragen.
Deshalb macht die Stadt darauf aufmerksam, dass Hundekot immer ordnungsgemäß beseitigt und entsorgt werden muss. Pressesprecherin Christine Pfalz: “Alle verantwortungsbewussten Hundehalter und Hundehalterinnen haben einen Beutel oder eine Tüte dabei, um den Kot des Vierbeiners einzusammeln. Richtig entsorgt wird der Kot in der Restmülltonne zu Hause oder zumindest im nächsten öffentlichen Müllbehälter.”
Beschwerden gegen Hundehalter und Hundehalterinnen, die ihre Tiere frei und ohne Leine laufen lassen, seien häufig, so Pfalz. Oft seien Hunde nicht angeleint, obwohl das entweder nicht erlaubt ist oder sich Menschen, vielleicht auch mit Hunden, näherten. “Gefährliche Begegnungssituationen, manchmal auch Verletzungen von Mensch und Tier sowie Sachschäden gab und gibt es immer wieder.”
Die Pressesprecherin weist darauf hin, das es in Bad Honnef Pflicht sei, Hunde an der Leine zu führen, das gelte grundsätzlich auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, in allen Park- und Grünanlagen, auf der Rheininsel Grafenwerth sowie im Bereich des Naturschutzgebietes Siebengebirge. Generell verboten seien Hunde auf Spielplätzen, Schulhöfen und in Kindergärten.
Die Stadt richtet an alle Hundehalter den Appell, keine Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Das Tier müss spätestens dann angeleint werden, wenn sich andere Menschen oder Tiere näherten. Die Anleinpflicht auf öffentlichen Flächen, in Park- und Grünanlagen, auf der Rheininsel Grafenwerth und im Naturschutzgebiet müsse beachtet werden. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sowie private Einfahrten seien fürs “Geschäft” tabu. Sollte der Hund dennoch an einer dieser Stellen etwas liegen lassen, seien Hundehalter und Hundehalterinnen dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Pfalz: “Es ist nicht Sache der Stadtverwaltung oder von Mitmenschen, Hundekot zu beseitigen. Hundehalter und Hundehalterinnen, die diesen Appell und die einfachen Regeln nicht beachten, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.”
Weitere Fragen beantwortet das Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef (Telefon 02224/184-0).
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