Rhein-Sieg-Kreis | Wiederkäuer dürfen im Rhein-Sieg-Kreis ab sofort wieder gegen die gefürchtete Blauzungenkrankheit geimpft werden. Die Genehmigung hierzu erteilt das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises per Allgemeinverfügung. „Wir folgen damit einer Empfehlung des NRW-Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz“ erklärt Dr. Hanns von den Driesch, der Leiter des Kreisveterinäramtes.
In den letzten Monaten wurden Ausbrüche der Blauzungenkrankheit (Serotypen 4 und 8) bereits in Frankreich und Österreich festgestellt. Als Überträger gilt eine kleine Mückenart, die Gnitzen. Nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes, der Bundesforschungsanstalt für Tiergesundheit, ist es – auch aufgrund der wärmeren Außentemperaturen – sehr wahrscheinlich, dass der Erreger erneut nach Deutschland „eingeschleppt“ wird. „Der Erreger kann nur durch eine Impfung der gefährdeten Tiere wirksam bekämpft werden. Dafür sollten mindestens 80 Prozent der heimischen Tierbestände geimpft sein“, betont Dr. Hanns von den Driesch. (ar)
Hinweise:
Voraussetzung für die Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen ist die Verwendung eines inaktivierten Impfstoffs.
Innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung müssen Tierhalterinnen und Tierhalter diese im Herkunfts- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) eintragen (lassen). Die Meldung muss die Registriernummer des Betriebes, das Datum der Impfung, den verwendeten Impfstoff einschließlich der Chargennummer und die Ohrmarkennummer des geimpften Tieres enthalten.
Rückfragen zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit beantwortet das Kreisveterinäramt unter der Rufnummer 02241-13 2335 oder per E-Mail an veterinaeramt@rhein-sieg-kreis.de.