Bonn – Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag, 25. August 2022, den Eilantrag des Beschwerdeführers gegen die von der Stadt Bonn erteilte Genehmigung für die Veranstaltung „Jeck im Sunnesching“ am Samstag, 27. August 2022, in der Bonner Rheinaue abgelehnt. Die Veranstaltung darf damit stattfinden. Der Kläger war aus Gründen des Lärmschutzes gegen die Veranstaltung vorgegangen.
Laut Verwaltungsgericht Köln waren die komplexen Rechtsfragen in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht abschließend zu klären. Jedoch müsste bei einer allgemeinen Interessenabwägung das Interesse des Antragstellers hinter den Interessen der Stadt und der Veranstalterin, die Veranstaltung durchführen zu können, zurückstehen. Besonders schwere Nachteile oder eine gesteigerte Betroffenheit des Antragstellers durch die geringfügige Überschreitung des Immissionsrichtwertes kann das Gericht nicht erkennen.
„Ich freue mich sehr, dass die Veranstaltung „Jeck im Sunnesching“ am kommenden Samstag stattfinden kann“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.
Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde vor dem OVG des Landes NRW in Münster möglich.