Bonn – „Es war ein konstruktives Gespräch“, sagte Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Im Ergebnis werden die Städte mehr Möglichkeiten haben, um einen möglichst sicheren Karneval zu organisieren. Wir haben dabei die pandemische Lage auf der einen Seite und die nachvollziehbaren Wünsche und Sorgen der Karnevalsvereine und der Jeckinnen und Jecken auf der anderen Seite im Blick. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen, die noch in der Coronaschutzverordnung festzuschreiben sind, haben die Städte und die Vereine eine sichere Grundlage, um weiter zu planen.“
An dem Gespräch mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann über die anstehenden Karnevalstage nahmen die Oberbürgermeisterinnen und der Oberbürgermeister von Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen teil.
Festzuhalten ist: Der organisierte Karneval geht sehr verantwortungsbewusst mit der Infektionslage um. Es ist erklärtes Ziel der Beteiligten, das Schutzniveau in den Bereichen, in denen Karneval stattfinden wird, zu erhöhen.
Es wurde sich daher darauf verständigt, in der nun erforderlichen Anpassung der Coronaschutzverordnung eine Regelung für räumlich abgegrenzte Brauchtumsgebiete innerhalb der Städte für die kommenden Karnevalstage einzurichten, die von den Kommunen rechtssicher und einfach umgesetzt werden kann.
In diesen Bereichen, in denen größere Menschenansammlungen zu erwarten sind, gelten einheitlich höhere Schutzmaßnahmen. In diesen Zonen werden zudem zusätzliche Anziehungspunkte wie z.B. Karnevalsumzüge untersagt. Die Landesregierung wird die genauen Inhalte der neuen Regelungen für Brauchtumsgebiete nun erarbeiten und in die Anpassungen der Coronaschutzverordnung aufnehmen. Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt noch bis einschließlich 9. Februar 2022.
Nach Bekanntgabe der neuen Regelungen werden konkrete Maßnahmen für Bonn zeitnah im Krisenstab abgestimmt.