Bad Honnef – Das Betretungsverbot der Kita Unterm Regenbogen bedeutet für die Versorgungsstruktur bei der Kinderbetreuung der Stadt Bad Honnef ein riesiges Problem. Zu den bislang fehlenden 77 Kitaplätzen kommt nun eine weitere Unterversorgung hinzu. Und daran wird sich erst wieder etwas ändern, wenn die Kita im Feilweg voll nutzbar ist. Allerdings ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, ausreichend Kitaplätze zur Verfügung zu stellen. Offensichtlich wurde hier der Bedarf unterschätzt. Das wirft Fragen auf.
Einge haben nun die Grünen gestellt. Sie wollen von der Stadt Bad Honnef wissen, ob sie entstehende Kosten durch selbst organisierte Betreuung (Babysitting, andere Betreuung) für Familien plant und ob Beiträge für nicht geleistete Betreuungszeiten erstattet werden. Außerdem will die Fraktion in Erfahrung bringen, wie die Stadt bei einer kurzfristigen Interimslösung unterstützt und welche Lösungen sie für Alleinerziehende bzw. Familien sieht, die über kein weitergehendes soziales Netz wie Großeltern/ Verwandte in unmittelbarer Umgebung verfügen.
Die Kommune, die keine eigenen Kitaplätze unterhält sondern nach dem Subsidiarität bisher die Kinderbetreuung ausschließlich an private Träger übertragen hat, ist als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung aller Aufgaben des SGB VIII „einschließlich der Planungsverantwortung“ (§ 79 Abs. 1 SGB VIII) verantwortlich. Bad Honnef ist 2008 aus dem Kreisverbund ausgestiegen und hat ein eigenen Jugendamt installiert. Deshalb erwarten die Grünen auch eine Antwort auf die Frage, welche Notfallpläne die Stadt „für unterschiedliche Szenarien der akuten Schließung“ in der Zukunft vorsieht.