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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Königswinter > Königswinter: Über 62.000 EUR NRW-Fördergelder für Stärkung der Innenstadt
Königswinter

Königswinter: Über 62.000 EUR NRW-Fördergelder für Stärkung der Innenstadt

Letztes Update: 09.03.2021
Honnef heute
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4 Min Lesezeit
koenigswinter
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Königswinter – Die Teilnahme am „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ des NRW-Ministeriums Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat sich für Königswinter bezahlt gemacht. 129 Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhielten 2020 rund 40 Millionen Euro, Königswinter Altstadt bekam 62.370 EUR.

Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 9. Juli 2020 aufgelegt. 70 Millionen Euro stehen bereit, um den Wandel im Handel aktiv zu begleiten. Nahezu alle eingereichten Anträge können bei der Bewilligung berücksichtigt werden.

Ministerin Ina Scharrenbach: „Innenstädte und Zentren sind das Gesicht, sind das Herz unserer Städte und Gemeinden. Für die Landesregierung war früh klar: Während des COVID-19-Lockdowns haben insbesondere der (Einzel-)Handel sowie die Gastronomie erhebliche Umsatzeinbußen erlitten und dies wird nachhaltige Veränderungen mit sich bringen. Das ganz bittere dabei: Ganz häufig sind es äußere Umstände, die die Händlerinnen und Händler selbst nicht beeinflussen können und ihre Existenzen, die ihrer Beschäftigten und damit das „Gesicht“ unserer Innenstädte bedrohen. Mit dem Sofortprogramm ermöglicht die Landesregierung den Städten und Gemeinden, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und Perspektiven zu entwickeln.“

Bad Honnef hat an dem Programm nicht teilgenommen: „Wir haben die Bewerbung um Fördermittel eingehend geprüft, sind jedoch zu dem Schluss gekommen, dass wir uns (aus Kapazitätsgründen) auf unser neues großes Förderprojekt #mobilwandel2035 konzentrieren. Dies sieht zahlreiche Maßnahmen rund um die Innenstadt vor, die zudem auch sehr zukunftsorientiert erarbeitet werden.“, so Wirtschaftsförderin Johanna Högner.

Aus dem Sofortprogramm stehen weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung: Die Frist für die Vorlage der Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt“ wird nun auf den 30. April 2021 verlängert, um der guten Resonanz Rechnung zu tragen. Damit können Städte und Gemeinden auf Entwicklungen reagieren, die sich aktuell ergeben.

Hintergrund:

Städte und Gemeinden werden mit diesem bundesweit einmaligen Landesprogramm in der Lage versetzt, den Corona-bedingten Folgen in unseren Innenstädten und Zentren aktives Handeln entgegen zu setzen.

Der sichtbaren Schließung von Kaufhäusern und dem zunehmenden Leerstand von Ladenlokalen, Gastronomieflächen und ganzen Immobilien kann mit neuen Instrumenten begegnet werden, die von Seiten des Landes mit 90 Prozent gefördert werden.

Hierbei geht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen neue Wege und geben den Städten und Gemeinden viel Spielraum, das Richtige für das Herz ihrer Städte und Gemeinden zu tun. Ob die Anmietung von Ladenlokalen, der Erwerb von Gebäuden, die Verhandlung mit den Grundstückseigentümern von Einzelhandelsgroßimmobilien oder die Erarbeitung von gemeinsamen Perspektiven mit Handel, Eigentümern und Politik: Jede Kommune kann hier ihrer individuellen Herausforderung gerecht werden.

Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:

Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen.

Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.

Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen wird der Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.

In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

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