Rhein-Sieg-Kreis | Sie arbeitet schon seit langem aktiv im Rhein-Sieg-Kreis: die Kreispflegekonferenz. Aufgrund veränderter Gesetzeslage sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, nunmehr kommunale Konferenzen Alter und Pflege einzurichten.
Jetzt hat der Kreistag die Verwaltung mit der Aufgabe betraut, dieses Gremium auf Kreisebene einzusetzen. Die konkrete Gestaltung und Umsetzung obliegt der Beratung in den Fachausschüssen des Rhein-Sieg-Kreises.
Die Kreispflegekonferenz hatte sich im März 1997 konstituiert. Ihre Aufgabe ist es, bei der Sicherung und quantitativen Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur einschließlich der notwendigen komplementären Hilfen mitzuwirken.
Bei der Einrichtung der kommunalen Konferenzen für Alter und Pflege benennt der Gesetzgeber unter anderem Schwerpunkte der Mitwirkung in der kommunalen Pflegeplanung und bei der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen. Gleichermaßen gehören zu ihren Aufgaben nach Alten- und Pflegegesetz NRW die Beratung kommunalübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten, die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige, Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination und des Fallmanagements sowie die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen. (hei)