Bad Honnef – Werden in einer Straße Fahrbahn, Gehweg, Parkstreifen, Radweg, Beleuchtung oder Straßenentwässerung erneuert oder verbessert, so ist die Gemeinde nach dem Kommunalabgabengesetz verpflichtet, die Grundstückseigentümer an den Kosten zu beteiligen. Begründet wird der Beitrag damit, dass dem Straßenanlieger die Erneuerung oder Verbesserung seiner Straße besonders nützt. Er soll sich deshalb an den Kosten beteiligen. Die Gerichte sprechen hier von einem besonderen Gebrauchsvorteil des Anliegers.
In einigen Bundesländern wurde diese Regelung bereits zu Gunsten der Anlieger geändert. Sie müssen nicht mehr bezahlen. In NRW werden nun die Straßenausbaubeiträge für die Anlieger bzw. Eigentümer wesentlich gesenkt. Den Kostenanteil übernimmt das Land. Das teilte die Landesregierung gestern mit.
Die Entlastungen für die Bürgerinnen gelten für Straßenbaumaßnahmen, die seit Januar 2018 beschlossen wurden. Höhere Beiträge für Eckgrundstücke sollen ganz entfallen. Außerdem sollen Härten durch die Gewährung langfristiger Darlehn vermieden und die Bürger bessere Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten erhalten.
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- Anliegerstraßen: Anlieger zahlen 40 Prozent; die Kommune 20 Prozent.
- Haupterschließungsstraßen: Anlieger zahlen 30 Prozent; die Kommune 40 Prozent.
- Hauptverkehrsstraßen: Fahrbahn und Radwege: Anlieger zahlen 10 Prozent; die Kommune 60 Prozent; Maßnahmen für den ruhenden Verkehr: Anlieger zahlen 40 Prozent; die Kommune 20 Prozent.
- Hauptgeschäftsstraßen: Fahrbahn und Radwege: Anlieger zahlen 35 Prozent, die Kommune 30 Prozent. Maßnahmen für den ruhenden Verkehr: Anlieger zahlen 40 Prozent; die Kommune 20 Prozent.
„Aus meiner Sicht ist die Entscheidung der Landesregierung ein 1. Schritt in die richtige Richtung. Nach der Expertenanhörung zu dem Thema am 7.6. im NRW-Landtag war von einer Entscheidung der Landesregierung vor der Sommerpause auszugehen“, kommentiert Klaus Wegner, Fraktionsvorsitzender der Bad Honnefer Grünen.
Enttäuscht ist Wegner allerdings über die Kurzsicht einer Mehrheit des Rates, die am 14.2.2019 einen Antrag der Grünen ablehnte, in Bad Honnef auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bis Jahresende zu verzichten und bis dahin keine Vorauszahlungsbescheide und Endabrechnungen an die Eigentümer zu versenden. Hintergrund: Zu diesem Zeitpunkt hatte die Landesregierung bereits geplant, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen 2019 im NRW-Kommunalabgabegesetz (KAG) zu ändern.
Wegner: „Jetzt müssen die erfolgten Abrechnungen der Straßenausbaubeiträge von der Verwaltung geändert werden und Eigentümern zu viel gezahlte Beiträge erstattet bekommen. Was gut ist für die Eigentümer ist, bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für die Mitarbeiter der Verwaltung. Finanzielle Belastungen, die viele Menschen verärgert und häufiger überfordert haben und zusätzlichen Verwaltungsaufwand hätte der Rat mit Zustimmung zu unserm Antrag vermeiden können.“
Eröffnung der Linzer Straße im April – Anlieger beschweren sich über Kosten
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