Bad Honnef – „Da ist ein Fahrradweg!“ Welche Fahrradfahrerin und welcher Fahrradfahrer ist auf diese Weise nicht schon einmal auf der Linzer Straße angemacht worden. Die Bad Honnefer GRÜNEN wollen nun mehr Klarheit.
Seit Beendigung der Ausbaustufe III herrsche in diesem Bereich der Linzer Str. eine unbefriedigende Situation, die schon zu Unfällen und vielen Beinahe-Unfällen geführt hätten, begründen die GRÜNEN ihr Anliegen. Fahrradfahrer*innen, die den Fußweg benutzten, müssten die Fahrweise so anpassen, dass Fußgänger*innen nicht zu Schaden kämen. Das Haftungsrisiko sei auf Seiten der Fahrradfahrer*innen. Wer also mit dem Fahrrad schneller unterwegs sein möchte, sollte die Straße benutzen.
Aufklärung für alle Verkehrsteilnehmer*innen sei deshalb notwendig und wichtig, so die GRÜNEN in einem Antrag, der in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Mobilität, Klimaschutz und Wald am 02.09.2021 behandelt werden soll. Die Stadtverwaltung müsse über alle ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle über Folgendes informieren:
Der Fußweg stadtauswärts und stadteinwärts darf von Fahrradfahrern*innen in Schrittgeschwindigkeit befahren werden, er ist kein Fahrradweg. Die Straße darf jederzeit von Fahrradfahrern*innen benutzt werden.
Weiterhin halten die GRÜNEN eine sichere Querungshilfe insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, für dringend geboten. Die Stadt soll deshalb prüfen, an welcher Stelle im Bereich zwischen Karlstraße und Menzenberger Straße der Fahrradverkehr vom Fußweg aus die Linzer Straße queren kann.
Ein Problem sehen die GRÜNEN ebenfalls bei vielen Ausfahrten an der Linzer Straße. Die Sichtverhältnisse seien teilweise so schlecht, dass es schon zu Unfällen gekommen sei. Um hier Abhilfe zu schaffen, soll die Stadt feststellen, wo Ausfahrten mit Spiegel ausgestattet werden können und welche Kosten entstehen.
Es würde völlig ausreichen, wenn sich die Radfahrer einfach an die Regeln halten:
Auf dem angesprochenen Fußgängerweg sind die Radfahrer nur „geduldet“, Fußgänger haben eindeutig Vorrang. Dementsprechend gibt es auch keine markierten Sonderflächen.
Bei Ausfahrten und querenden Straßen sollten Vorsicht und Rücksichtnahme auch für Radfahrer selbstverständlich sein, im Übrigen gelten die Verkehrsregeln der STVO auch für Radfahrer. Radfahrer haben nicht per se Vorrang oder können mit Höchstgeschwindigkeit einfach durchbrettern.
Bei Zebrastreifen glauben Radfahrer irrigerweise immer noch, sie hätten das Recht, diese fahrend zu überqueren und Autofahrer müssten ihnen Vorrang gewähren. Es ist aber genau umgekehrt! Es sei denn, man steigt ab und überquert den Zebrastreifen als Fußgänger.
Und jetzt komme mir keiner mit dem Argument: Andere Verkehrsteilnehmer halten sich auch nicht an die Regeln. Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.