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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Mitglied werden im Jugendhilfeausschuss
Bad Honnef

Mitglied werden im Jugendhilfeausschuss

Letztes Update: 16.09.2020
Honnef heute
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3 Min Lesezeit
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Bad Honnef. Nach der Kommunalwahl am vergangenen Sonntag, 13. September 2020, konstituiert sich der Rat der Stadt Bad Honnef in seiner Sitzung voraussichtlich am 05. November 2020 neu. Dann werden auch die Fachausschüsse neu besetzt wie der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen oder der Ausschuss für Bildung, Sport, Kultur und Soziales.

Eine Sonderrolle nimmt hierbei der Jugendhilfeausschuss ein: Neben den Vertreter*innen aus dem Rat besteht der Jugendhilfeausschuss aufgrund seiner sondergesetzlichen Stellung aus weiteren Mitgliedern von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe. Für 6 der insgesamt 15 stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums haben die im Bereich des Jugendamtes der Stadt Bad Honnef wirkenden und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe ein Vorschlagsrecht. Ab sofort können die Träger Vorschläge einreichen.

Die Vorschlagsfrist endet am Samstag, 9. Oktober 2020. Gewählt werden die Mitglieder in der voraussichtlich am 5. November 2020 stattfindenden Sitzung des Rates der Stadt Bad Honnef.

Vorschläge schriftlich an das Jugendamt der Stadt Bad Honnef

Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe müssen die Mitgliedervorschläge schriftlich beim Jugendamt der Stadt Bad Honnef einreichen und sollten mit ihren Angeboten für Kinder und Jugendliche in dessen Zuständigkeitsbereich aktiv sein.

Wählbar sind alle Personen, die am Tag der Kommunalwahl (13.09.2020) auch für die Gebietskörperschaft Bad Honnef wählbar waren, also an diesem Tag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes waren oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besaßen, das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung im Stadtgebiet Bad Honnef hatten. Damit das Jugendamt der Stadt Bad Honnef prüfen kann, ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss der Wahlvorschlag neben dem Namen das Geburtsdatum der Person, den Wohnort inklusive der Angabe „dort wohnhaft seit“, den Beruf und die Staatsangehörigkeit enthalten.

Jedes der sechs Mitglieder, die auf Vorschlag der freien Träger gewählt werden, benötigt eine Vertreterin oder einen Vertreter. Die Vorschläge hierfür müssen in einer getrennten Empfehlung ebenfalls schriftlich beim Jugendamt der Stadt Bad Honnef eingereicht werden.

Insgesamt soll mindestens die doppelte Anzahl von Mitgliedern und Vertreter*innen vorgeschlagen werden – das sind also mindestens 24 Personen (12 ordentliche Vertreter*innen sowie 12 Stellvertreter*innen). Bei der Vertretung handelt es sich um eine persönliche Vertretung. Damit das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Mitgliedern ausgewogen ist, bittet das Jugendamt der Stadt Bad Honnef darum, Frauen bei den Vorschlägen angemessen zu berücksichtigen. (C.P.)

Fragen rund um das Vorschlagsverfahren für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Bad Honnef beantwortet Heike Profitlich:
Telefon 02224/184 – 274
E-Mail heike.profitlich@bad-honnef.de

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