Bad Honnef/Königswinter – Der 1. Mai ist in diesem Jahr nicht nur ein gesetzlicher Feiertag, sondern markiert auch den Startpunkt für neue gesetzliche Regelungen im Umgang mit Bioabfällen. An diesem Tag tritt die Novelle der Bioabfallverordnung in Kraft. Ziel der neuen Vorgaben ist es, die Qualität von Bioabfällen zu verbessern, die getrennte Sammlung weiter zu stärken und insbesondere die Belastung der Böden durch Mikroplastik zu verringern.
Für die RSAG bringt die Gesetzesänderung keine grundlegenden Neuerungen mit sich. Die Biotonnen im Rhein-Sieg-Kreis werden bereits heute kontrolliert. Sind sie falsch befüllt – etwa mit Plastiktüten oder Restmüll – bleiben sie stehen und erhalten einen Aufkleber. Denn falsch befüllte Biotonnen sind keine Seltenheit. Vor allem Plastiktüten, auch angeblich kompostierbare, landen immer wieder im Bioabfall – und stören nicht nur den Kompostierungsprozess, sondern müssen durch aufwändige und teure Nachsortierung aussortiert werden, so Philip Moll, RSAG-Pressesprecher.
Der aus den gesammelten Bioabfällen produzierte Kompost im Rhein-Sieg-Kreis trägt bereits heute ein Gütesiegel – ein Zeichen für hohe Qualität.
Die RSAG appelliert an alle Haushalte im Rhein-Sieg-Kreis, sich weiterhin aktiv an der richtigen Abfalltrennung zu beteiligen. Wer unsicher ist, was in die Biotonne gehört, findet auf der Website der RSAG www.rsag.de das ausführliche Abfall-ABC und auch direkt über die RSAG-App.