Region – Eine weitgehende Maskenpflicht führt NRW an Schulen ein. Sie soll an allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen ab Ferienende zunächst bis zum 31. August 2020 gelten. Getragen werden müssen die Masken im Schulgebäude und während des Unterrichts. Das kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer heute in Düsseldorf an.
Auch Lehrkräfte sind verpflichtet, einen Mund-Nasenschutz anzulegen, wenn sie einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.
An Grundschulen müssen die Erst- bis Viertklässler im Schulgebäude und auf dem Gelände einen Mund-Nasen-Schutz tragen, nicht aber auf ihren festen Plätzen während des Unterrichts.
Die Maskenpflicht besteht nicht, wenn sie „mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist“. Dann gilt die Abstandsregelung.