Bad Honnef. Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 1-155 „Mobilitätsknoten Bad Honnef – Teilbereich Westende Girardetallee/B42“ konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen und Bedenken einreichen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches in die Abwägung der Planung einbezogen und den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt.
Eine der nun veröffentlichten Stellungnahmen sorgt bereits vor der Sitzung des Planungsausschusses für Diskussionen. Darin wird der Stadtverwaltung eine angebliche „totale Gegnerschaft gegen Kraftfahrzeuge“ vorgeworfen. Zudem ist von einer „Diskriminierung der Autofahrer“ die Rede. Die Verkehrs- und Klimapolitik der Stadt wird in dem Schreiben scharf kritisiert.
Besondere Aufmerksamkeit erregt eine Passage, in der ein Vergleich zwischen der heutigen Klimapolitik und dem Nationalsozialismus gezogen wird. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Was bei denen CO2 ist, war bei den Nazis der Antisemitismus.“
Die Stellungnahme wurde von der Stadtverwaltung unverändert in die Sitzungsunterlagen aufgenommen. Auf Nachfrage erklärte die Stadt, dass Stellungnahmen im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens grundsätzlich vollständig und unverfälscht dokumentiert werden müssten. Nur so könnten die politischen Entscheidungsträger die vorgebrachten Argumente in ihrer ursprünglichen Form zur Kenntnis nehmen und im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abwägung berücksichtigen.
Zugleich betont die Stadt, dass die Veröffentlichung nicht bedeute, dass sie sich die Inhalte der Stellungnahme zu eigen mache oder die darin vertretenen Auffassungen teile. Die Äußerungen seien ausschließlich als Bestandteil des gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahrens dokumentiert worden.
Weiter erklärt die Verwaltung: „Die Stadt Bad Honnef steht für einen respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang. Antisemitische oder menschenverachtende Äußerungen entsprechen nicht den Werten der Stadt.“
Nach Angaben der Stadt soll die aktuelle Diskussion zudem zum Anlass genommen werden zu prüfen, ob bei vergleichbaren Fällen künftig rechtlich zulässige Möglichkeiten bestehen, problematische Passagen durch erläuternde Hinweise einzuordnen oder gesondert zu kennzeichnen.
Nach Honnef heute-Informationen soll wegen der Stellungnahme bereits aus der Bürgerschaft Anzeige erstattet worden sein. Der Inhalt der Anzeige ist nicht bekannt.










