Bad Honnef-Aegidienberg | Heute entschied das Landgericht Bonn, der Pachtvertrag der Firma Alpha Ferienhaus Ltd. und der Beta Capital Ltd. über das Ferienhausgebiet Rottbitze ist sittenwidrig (Aktenzeichen 15 O 448/14).
Damit ist der Vertrag nach diesem Urteil von Anfang an nichtig, zwischen der Alpha Ferienhaus Ltd. und der Beta Capital Ltd. besteht somit kein Pachtverhältnis. Die Beta Capital Ltd. wurde vom Landgericht Bonn des Weiteren verurteilt, das Grundstück an den Zwangsverwalter, Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, herauszugeben.
Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Eine Stellungnahme der Stadt war bislang nicht zu bekommen.
Die Alpha Ferienhaus Ltd. hat das Areal zu Beginn des Jahres 2014 im Rahmen einer Zwangsversteigerung ersteigert, ohne den Zuschlagbetrag jeweils gezahlt zu haben, weshalb das Gericht Rechtsanwalt Markus Lehmkühler als Zwangsverwalter eingesetzt hat. Nach Information von Lehmkühler sei durch ihren Direktor Josef Karl Cisch und dessen Sohn Christian Cisch ein Vertragskonstrukt unter Beteiligung von mindestens fünf weiteren Limiteds aufgebaut worden, „um das gesamte Grundstück im Rahmen langfristiger Verträge zunächst in seiner Gesamtheit an die Beta Capital Ltd. und sodann in Parzellengruppen an weitere Limiteds, und erst dann an die Endpächter als tatsächliche Nutzer zu verpachten und auf diese Weise den Campingplatz der Verfügungsbefugnis des gerichtlich eingesetzten Zwangsverwalters zu entziehen und, darüber hinaus, das Grundstück für eine erneute Zwangsversteigerung aufgrund langer Laufzeit der Pachtverträge praktisch wertlos zu machen“.
Das Gericht habe nun laut Rechtsanwalt Lehmkühler entschieden, „dass das aufgebaute Vertragskonstrukt sittenwidrig ist, da es allein den Zweck verfolgte den Zwangsverwalter von der Nutzung des Grundstückes auszuschließen und das Grundstück für die weitere Zwangsversteigerung unattraktiv zu machen, da der neue Ersteigerer an die geschlossenen Pachtverträge mit einer Laufzeit von 40 bis 50 Jahren voraussichtlich gebunden wäre, die Pacht allerdings, sofern sie jemals gezahlt wurde, bereits durch die beteiligten Limiteds im Voraus vereinnahmt wäre. Die seitens der beteiligten Limiteds vorgetragene angebliche Nutzungs- und die Instandsetzungsabsicht des inzwischen heruntergewirtschafteten Campingplatzes konnte das Gericht demgegenüber nicht im Geringsten erkennen“.
Lehmkühler weiter: „Auch wenn grundsätzlich noch die Möglichkeit besteht ein Rechtsmittel gegen die heutige Entscheidung einzulegen, bleibt es zu hoffen, dass das Martyrium der auf dem Campingplatz beheimateten Endpächter mit dem Urteilsspruch ein Ende findet, und dass dem Gespann Cisch, das in der besagten Art bereits mehrfach an anderen Orten mehr oder minder erfolgreich tätig war, damit endlich das Handwerk gelegt wird.“
Erfreut über die Entscheidung des Landgerichts zeigte sich Endpächter Heinz-Jürgen Höster, der zwei Einheiten gepachtet hat. Seit acht Monaten konnte er sich nicht in seinem Haus (das andere hat er vermietet) aufhalten, weil die Lebensbedingungen nicht enstprechend sind. Außerdem sei er von den Eigentümern bedroht worden. Gestern habe er eine Drohne beobachtet, die über das Gelände geflogen sei. Hörster habe verschiedene Anzeigen gegen die Eigentümer gestellt und dabei insgesamt über 1500 EUR. investiert. Er wisse, dass auch andere Pächter Anzeigen gestellt hätten.
Heinz-Jürgen Höster hofft nun, dass die Stadt Bad Honnef die Anlage ersteigert, damit die Pächter nicht wieder in Unsicherheit leben müssten. Andere Pächter, mit den Honnef heute sprach, wollen Ruhe und Frieden. Ein Pächter meinte, der Eigentümer habe ja auch etwas getan, zum Beispiel Maschinen angeschafft. Josef Karl Cisch sagte gegenüber Honnef heute, er werde auf jeden Fall in die nächste Instanz gehen. Bislang sei ihm das Urteil noch nicht zugestellt worden.