Bad Honnef-Rhöndorf – Veränderungen und Fortschritt sind nicht selten mit Ärger und Beschwerden verbunden. Seit Jahren soll das Penatengelände bebaut werden. Nun entsteht dort neuer Wohnraum. Und damit die Baumaßnahme relativ zügig beendet werden kann, wird auch abends gearbeitet.
Eine Anwohnerin der Straße „Auf Penaten“ beschwerte sich nun bei Bürgermeister Otto Neuhoff. Sie klagte über Baulärm am späten Abend. Ihr sei beim Kauf ihres Hauses vor 10 Jahren durchaus bewusst gewesen, „mit welchen Einschränkungen wir als Anwohner während der Bauzeit leben müssen, was wir allerdings nicht mehr bereit sind zu akzeptieren ist, das mittlerweile fast täglich gegen die regulären Arbeitszeiten und damit folglich auch gegen die Ruhezeiten verstoßen wird“. Ihre zwei Kinder könnten abends nicht einschlafen. Als Beweis für den abendlichen Lärm schickte sie ein Video mit, das Bauarbeiten nach 20:20 Uhr dokumentiert. Nachrichten an die Baustellenleitung seien nicht beantwortet und Telefonanrufe nur mit Ausreden „abgebügelt“ (Betonmischer stand im Stau o.ä.) worden.
Ihre Nachricht ging auch an „Honnef heute“. Eine entsprechende Anfrage bei der Stadt wurde nun ausführlich beantwortet:
„Das für die Beurteilung von Baulärm maßgebliche Gesetz ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) und der 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung (32. BImSchV). Die AVV Baulärm legt in Deutschland die zulässigen Lärm-Richtwerte für Bauverfahren und Baumaschinen fest. Diese hängen von der zu schützenden Umgebung ab und liegen am Tag zwischen 45 dB(A) für Krankenhäuser, 60 dB(A) in Gebieten mit Wohnungen und Gewerbebetrieben und 70 dB(A) in Industriegebieten. Nachts gelten deutlich geringere Werte. Werden die Richtwerte um mehr als 5 dB(A) überschritten, können von der zuständigen Behörde, hier die Untere Immissionsschutzbehörde im Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises, Maßnahmen zur Lärmminderung angeordnet werden. Die AVV Baulärm ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, die keine unmittelbare Wirkung gegenüber den Ausführenden hat“.
Solange die Richtwerte eingehalten werden, dürfe sowohl tagsüber als auch nachts gearbeitet werden, teilt die Stadt weiter mit. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) müssten in der Nachtzeit (von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr) jedoch die um 15 dB(A) niedrigeren Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Für Tätigkeiten nach 22:00 Uhr sei gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die hätte die Baufirma 2024 gestellt und sei von der Unteren Immissionsschutzbehörde im Amt für Umwelt- und Naturschutz genehmigt worden. Für die Arbeiten, die in den letzten Tagen vor 22:00 Uhr auf der Baustelle durchgeführt wurden, sei keine weitere Ausnahmegenehmigung nötig gewesen.
Laut Pressestelle der Stadt habe Bürgermeister Otto Neuhoff unmittelbar nach Eingang der Beschwerde eine Überprüfung der Angelegenheit eingeleitet. Da die Stadtverwaltung für eventuelle Ausnahmegenehmigungen und Lärmbelästigung durch Baustellen nicht zuständig sei, habe der zuständige Fachdienst die Beschwerde an die Untere Immissionsschutzbehörde im Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet. Zwischenzeitlich sollen „Gespräche mit dem Beschwerdeführer und der Bauleitung gesucht“ worden sein. Vonseiten der Baufirma habe es zuletzt geheißen, „man sei sensibilisiert und versuche, lärmintensive Arbeiten jeweils bis 19:00 Uhr abzuschließen“.
Das ist schon heftig und aus meiner Sicht justiziabel. Es gibt für ein solches privates Bauvorhaben keinen, aber auch gar keinen vernünftigen Grund für eine Ausnahmegenehmigung, die Lärm nach 22 Uhr erlaubt. Aber die Herrschaften von der genehmigenden Behörde sind vom Lärm ja sicher nicht betroffen. Ich würde jeweils die Polizei rufen.
Typisch Bad Honnef ,es gibt immer jemand der was zu meckern hat.Wir wohnen auch in nähe .
Wie Penaten noch da war ,die in mehreren Schichten gearbeitet haben ,hat sich auch keiner beschwert.