Königswinter | Anlässlich des internationalen Tages der Pflege am 12. Mai hat die CDU Königswinter zu einem Informationsabend „Pflege – Neue Rechte für nahe Angehörige und Betroffene“ in das Haus Schlesien eingeladen. Das Angebot, sich aus erster Hand über die in diesem Jahr in Kraft getretenen Leistungsverbesserungen zu informieren, fand großen Zuspruch.
Dr. Christine Stüben, Referatsleiterin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Ralf Döbler, Referent im Bereich Pflegevertrags- und vergütungsrecht im Bundesministerium für Gesundheit, erläuterten die komplexen Rechtsgebiete sehr anschaulich und beantworteten vielfältige Fragen dazu. Dabei ging es insbesondere um Hilfen bei der Bewältigung der schwierigen Situation, Familie, Pflege und Beruf zu vereinbaren, aber auch Hürden bei der Durchsetzung der Rechte gegenüber MDK, Pflegekassen und Arbeitgebern zu überwinden.
Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz erfolgten bereits deutliche Leistungsverbesserungen für die Pflege zu Hause und in den stationären Pflegeeinrichtungen. Zudem wurden Betreuungs- und Entlastungsangebote, gerade auch für pflegende Angehörige, ausgebaut und ausgeweitet. Nach den auf der Grundlage der Pflegeplanung 2013 des Rhein-Sieg-Kreises und der Fragebogenaktion von „Aktiv im Alter“ erhobenen Datenwerten in Königswinter wurden 73 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt (bundesweit 71 Prozent), 54 Prozent von ihren Angehörigen und 19 Prozent durch ambulante Dienste. Dies entspricht dem Wunsch älterer Menschen, solange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung Zuhause zu leben und ggfs. auch Zuhause gepflegt zu werden. Die Flexibilisierung bei der Tages- und Nachtpflege in Kombination mit dem Sach- bzw. Geldleistungsanspruch in der ambulanten Pflege, bessere Kombinationsmöglichkeiten für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege und die Einführung zusätzlicher Entlastungsleistungen zur Unterstützung der Versicherten im Haushalt sind wichtige Schritte, um pflegenden Angehörigen bei ihrer verantwortungsvollen und fordernden Aufgabe den Rücken zu stärken.
Zum 1. Januar 2015 hat der Gesetzgeber darüber hinaus die bestehenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes weiterentwickelt und besser miteinander verzahnt. Hierzu gehören insbesondere die Einführung eines Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung für die bis zu zehn Arbeitstage dauernde kurzzeitige Arbeitsverhinderung sowie die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegzeit, d.h. auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten bei einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden. Diese Neuerungen sowie die Abfederung des Lohnausfalls aufgrund der Arbeitsreduzierung im Rahmen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes durch ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Köln, helfen, nahen Angehörigen in schweren Lebensphasen beizustehen und ihnen wertvolle Zeit und tatkräftige Hilfe zu schenken. Ergänzt wird dies durch die zeitgemäße Erweiterung des Begriffs der „nahen Angehörigen“ sowie die Möglichkeit der Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen auch in außerhäuslicher Umgebung und eine Freistellung von bis zu 3 Monaten für die Begleitung von nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase, z.B. in einem Hospiz.
Richtig zu pflegen erfordert auch ein Mindestmaß an entsprechenden Kenntnissen. Deshalb wurde auch auf die von den Pflegekassen angebotenen Möglichkeiten, kostenfrei an Pflegekursen sowie individuellen Schulungen in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen teilzunehmen, hingewiesen.
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt insbesondere zum Thema Pflege eine breite Palette an Broschüren bereit, die im Internet unter der Adresse: www.bmg.bund.de über den Service abrufbar sind bzw. über den Publikationsversand unter Tel. 030/18 272 2721 angefragt und kostenlos bestellt werden können. Dies sind beispielsweise Broschüren zum Ersten Pflegestärkungsgesetz als auch der aktuelle „Ratgeber zur Pflege – Alles, was Sie zur Pflege und zum neuen Pflegestärkungsgesetz wissen müssen“.
Informationen zu den seit 1.1.2015 geltenden Regelungen im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz finden sich in einem Flyer und einer gleichlautenden Broschüre des BMFSFJ „Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Neue gesetzliche Regelungen seit dem 1.1.2015“, die beim Bundesfamilienministerium kostenfrei erhältlich und auf der Internetseite www.wege-zur-pflege.de eingestellt sind. Über das Servicetelefon Pflege des BMFSFJ besteht unter der Telefonnummer 030/201 791 31 die Möglichkeit, sich beraten lassen.
Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Organisation von Pflege geben neben den Pflegekassen auch die örtlichen Pflegestützpunkte. Für den Rhein-Sieg-Kreis ist dies beispielsweise die Koordinierungsstelle Pflege in Siegburg, Tel. 02241/13 32 48 und für Bonn das Haus der Bonner Altenhilfe, Tel. 0228/77 66 99.
Foto/Text: CDU Königswinter