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Querbeat - Foto: Moritz Künster

„Querbeat – Randale und Freunde“: Stadt Bonn begrüßt Entscheidung

Bonn – Typisch deutsch? Kurz vor Konzertbeginn stellte ein Bürger vor dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag, um die Veranstaltung zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag, 27. Juli 2023, den Eilantrag gegen die Genehmigung für die Veranstaltung „Querbeat – Randale und Freunde“ abgelehnt. Das Konzert am Samstag, 29. Juli 2023, in der Bonner Rheinaue kann demnach stattfinden.

Carsten Sperling, stellvertretender Amtsleiter der Bürgerdienste und Abteilungsleiter Ordnungsangelegenheiten bei der Stadt Bonn kommentiert: „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts und freuen uns sehr, dass das Heimspiel für ‚Querbeat‘ wie geplant in der Rheinaue stattfinden kann. Das Festival mit der international bekannten Brasspop-Band, die ihre Wurzeln in Bonn hat, und weiteren namhaften Bands ist eine wichtige Veranstaltung für den Kultur- und Tourismusstandort Bonn.“

Eilantrag und Klage gegen die Genehmigung

Die Stadt Bonn hatte für die Veranstaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Ausnahmegenehmigung für ein sogenanntes seltenes Ereignis erteilt. Nach dem Freizeitlärmerlass des Landes NRW dürfen Kommunen pro Jahr und pro Anlage und Einwirkungsort 18 sogenannte seltene Ereignisse mit höheren Lärmgrenzen genehmigen.

Gegen die Genehmigung waren ein Eilantrag und eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht worden. Das Gericht hatte die Stadt am Dienstag, 25. Juli 2023, um Stellungnahme gebeten. Darin übermittelte die Stadt dem Gericht ihre Auffassung, dass die Genehmigung der Veranstaltung rechtmäßig erfolgte, da die Zahl der gesetzlich erlaubten Veranstaltungen, die als seltenes Ereignis durchgeführt werden, noch nicht ausgeschöpft ist.

Den Eilantrag hat das Gericht abgelehnt. In der Begründung verweist es darauf, dass in Zusammenhang mit der weiter anhängigen Klage umfassende und schwierigere Rechtsfragen zu klären sind, die sich in einem Eilverfahren nicht abschließend prüfen lassen. Die Stadt geht nach dem Beschluss des Gerichts davon aus, dass die für dieses Jahr neben „Querbeat, Randale & Freunde“ noch für die Rheinaue geplanten und genehmigten seltenen Ereignisse (KunstRasen! und „Jeck im Sunnesching“) stattfinden können. Die Entscheidung im Klageverfahren bleibt weiterhin abzuwarten.

Mit der Absage der Konzerte im letzten Jahr auf der Insel Grafenwerth ist dieser Vorgang nicht zu vergleichen. In Bad Honnef ging es um Naturschutzgründe und ungeschickte Kommunikation.

 

 

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