Königswinter. Mit Beginn der Sommersaison erinnert die Stadt Königswinter an die geltenden Regeln für den Radverkehr auf der Rheinallee. Insbesondere im Bereich der Altstadt, der an schönen Tagen und an Wochenenden stark von Spaziergängern und Radfahrern genutzt wird, gilt besondere Rücksichtnahme.
Zwischen dem Eselsbrunnen am Marktplatz und der Straßenbahnhaltestelle Longenburg in Richtung Niederdollendorf befindet sich eine Fußgängerzone. Zwar ist das Radfahren dort durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ erlaubt, dennoch dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer auf dem gesamten Abschnitt ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein. Diese liegt bei etwa vier bis sieben Stundenkilometern.
Fußgänger haben in diesem Bereich jederzeit Vorrang. Sie dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Nach Angaben der Stadt kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten und gefährlichen Situationen, weil Radfahrende die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht eingehalten hätten.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das städtische Ordnungsamt Verstöße in diesem Fall nicht ahnden kann, da es für den fließenden Verkehr nicht zuständig ist. Kontrollen und mögliche Sanktionen liegen ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Polizei. Werden Verstöße oder Gefährdungen festgestellt, können Verwarnungsgelder verhängt werden. Deren Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes.
Die Stadt appelliert daher an alle Nutzerinnen und Nutzer der Rheinpromenade, aufeinander Rücksicht zu nehmen und die geltenden Regeln zu beachten. So könne die beliebte Rheinstrecke von Spaziergängern und Radfahrenden gleichermaßen sicher genutzt werden.










