Gemeinsame Erklärung von Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, und Stadt Bad Honnef
Richtigstellung und Ergänzung in der Presse:
„Fällungen vernichten seltene Moose“
1. Die fraglichen Fällungen sind nicht im Stadtwald, sondern im Staatsforst erfolgt.
2. Der Beschluss des OVG Münster betrifft die Fällungen der toten Fichten im Stadtwald wegen der prozessualen Frage, nämlich ob zuvor ein naturschutzrechtliches Verfahren vorzuschalten sei.
3. Vor einer Fäll-Maßnahme klärt das Forstamt mit Hilfe des Biotop-Katasters, ob hier zu schützende Arten vorkommen. Dies ist auch hier erfolgt: Im fraglichen Gebiet hat das Biotop-Kataster keinen Eintrag aufgeführt.
4. Die Fällung erfolgte aus Verkehrssicherungspflicht, um nicht nur die Sicherheit auf dem Rheinsteig, sondern mit größerer Bedeutung die Sicherheit für den beliebten
Wanderparkplatz zu gewährleisten. Die geltende Verkehrssicherungspflicht ist streng! Wenn nicht gefällt worden wäre im Abstand von einer Baumlänge (35 Meter), hätte der Parkplatz geschlossen werden müssen.
5. Die angegebenen Moose sind im Siebengebirge selten, in anderen Gebieten in Deutschland aber häufig zum Beispiel bei Eitorf (Leuscheid), im Bergischen oder im
Sauerland.
6. Es werden Roterlen unmittelbar nachgepflanzt, damit diese das Siefen wieder beschatten und sich so gegebenenfalls vorhandene Reste der Moose wieder entwickeln und verbreiten können.
7. Ob die Moose bei Nichtfällung überlebt hätten, ist angesichts des deutlich reduzierten Sonnenschutzes durch die abgestorbenen Fichten sehr fraglich.
8. Die Bitte an Wissenschaftler*innen und Naturschützer*innen: „Lassen Sie eventuelle Funde zu schützender Arten im Biotop-Kataster eintragen!“