Rhein-Sieg-Kreis (ps) – Die obligatorischen Jahresaufkleber für 2017 sind ab Januar im Kreishaus in Siegburg sowie in der Nebenstelle in Rheinbach zu erwerben. Wer den Wunsch auf Zusendung geäußert hat, wird Anfang Januar automatisch per Post mit dem neuen Aufkleber bedient.
Wichtiger Hinweis: Ab Januar müssen auch Pferde, die nur geführt werden, eine Reitplakette tragen. Dies regelt das neue Landesnaturschutzgesetz.
Die übrigen gesetzlichen Vorschriften zum Reiten bleiben unverändert. Das Recht des Reitens auf öffentlichen und privaten Wegen und Straßen in der freien Landschaft bleibt unangetastet. In Schutzgebieten bleibt das Reiten außerhalb der Straßen und Wege verboten. Beim Reiten im Wald ändert sich zunächst ebenfalls nichts, d.h. es ist auf gekennzeichnete Reitwege beschränkt, sofern es sich nicht um ein sog. freigestelltes Gebiet mit nur geringem Reitaufkommen handelt. Neue Regelungen dazu wird es erst ab 1. Januar 2018 geben, dann wird das Reiten im Wald grundsätzlich in stärkerem Umfang möglich werden.