Rhein-Sieg-Kreis | Wer darüber nachdenkt, Eigenheimbesitzerin oder Eigenheimbesitzer zu werden, kann sich momentan nicht nur über die anhaltend niedrige Zinssituation am Kapitalmarkt freuen. Auch die Eigenheimförderung lohnt sich! Die greift sowohl für den Neubau der „eigenen vier Wände“ als auch für ein „altes Schätzchen“. Gewährt wird sie nicht als unmittelbarer Zuschuss, sondern als zinsgünstiges Darlehen.
Für einen selbst genutzten Neubau kann eine vierköpfige Familie aktuell bis zu 103.000 Euro bekommen. Wird dieser barrierefrei errichtet, erhöht sich die Darlehenssumme um weitere 10.000 Euro. Die für die Förderung relevante Einkommensgrenze liegt in diesem Fall beispielsweise bei rund 50.000 Euro Bruttojahreseinkommen.
Auch der Kauf eines „alten“ Domizils kann sich rechnen. Bis zu 84.400 Euro kann das Darlehen betragen, wenn das Haus vor 1995 gebaut wurde. Bedingung ist hier eine energetische Modernisierung nach der gültigen Energieeinsparverordnung. Bei Gebäuden, die jünger als 20 Jahre sind, ist die Grundförderung zwar etwas geringer, hier entfällt jedoch die Koppelung an den hohen energetischen Standard.
Während die Förderung von gebrauchten Häusern kreisweit möglich ist, wird ein Neubau im ländlichen Bereich allerdings nur in Ausnahmefällen gefördert. Die konkrete Förder- und damit Darlehenssumme hängt vor allem vom jeweiligen Wohnort ab.
Aber auch wer bereits stolze Hausbesitzerin oder stolzer Hausbesitzer ist, kann von den aktuellen Fördertöpfen profitieren: Wird der Energieverbrauch des Eigenheims gesenkt, stehen bis zu 40.000 Euro als zinsgünstiges Darlehen bereit. Wer gleichzeitig Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzt, bei dem steigt die Förderung auf bis zu 65.000 Euro. Und wer sein Bad barrierefrei gestaltet, sein Haus gegen Einbruch sichert oder Denkmalschutzmaßnahmen durchführt, für den kann das Darlehen sogar ohne die Einhaltung von Einkommensgrenzen gewährt werden.
„Bei allen Fördermodellen liegen die Konditionen unter denen des Kapitalmarktes – die öffentliche Förderung bleibt also für viele Haushalte ein solider Finanzierungsbaustein“, freut sich Iris Prinz-Klein, Leiterin der Abteilung Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises. (ke)
Fragen rund um die Eigenheimförderung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wohnungsbauförderung unter den Rufnummern 02241/13-3219 oder -2355. Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises (www.rhein-sieg-kreis.de) über den Pfad ‚Bürgerservice’, ‚Bürgerinformationssystem’,