Königswinter – Die Stadt Königswinter weist in Anbetracht des kommenden Winters alle Eigentümer von Schwimmbecken und Pools in Königswinter vorsorglich darauf hin, dass nach dem geltenden Wassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) Schwimmbad- und Poolwasser Abwasser ist und dem öffentlichen Misch- bzw. Schmutzwasserkanal zugeführt werden muss.
Gemäß der Definition im Wasserhaushaltsgesetzes (§ 54 Abs. 1 WHG) ist das Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser einzustufen. Dieses Abwasser muss nach den aktuellen Regelungen des § 46 LWG NRW der beseitigungspflichtigen kommunalen oder verbandlichen Einrichtung im Rahmen der Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW zur ordnungsgemäßen Entsorgung in die Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation überlassen werden.
Zum Schutz der Boden- und Wasserorganismen darf das Schwimmbadwasser daher nicht in den Garten eingeleitet werden, sondern muss – unabhängig davon, ob es gechlort wird oder nicht – dem Misch- bzw. Schmutzwasserkanal zugeführt werden. Auch ohne chemische Behandlung wird das Wasser alleine durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, beispielsweise durch Sonnencreme, Schweiß oder Körperflüssigkeiten.