Bad Honnef-Rhöndorf – Böse Überraschung für den Verschönerungsverein für das Siebengebirge (VVS)! Sieben Jahre nach Abschluss einer Vereinbarung über den Bau eines Sicherheitszaunes für die Rhöndorfer Weinberge hat die Angelegenheit jetzt einen für den VVS unerfreulichen Abschluss gefunden: er bleibt auf Restkosten von rd. 25.000 Euro sitzen.
Von dem als Siegfried-Felsen bekannten Ableger des Drachenfels, der im Eigentum des VVS steht, waren zu Anfang des Jahrzehnts Felsbrocken in die unterhalb gelegenen Rhöndorfer Weinberge gestürzt. Daraufhin untersagte das für den Arbeitsschutz zuständige Dezernat der Bezirksregierung Köln im Sommer 2013 das Betreten der Weinberge durch die Mitarbeiter der Winzer. Über den Verlust der 2013er Lese hinaus drohte ein Ende des Weinbaus an dieser historischen Stelle des Siebengebirges.
Im Dezember 2013 erklärten sich in einer im NRW-Umweltministerium in Düsseldorf geschlossenen Vereinbarung das Land Nordrhein-Westfalen, der Rhein-Sieg-Kreis, die Städte Bad Honnef und Königswinter, die Nordrhein-Westfalen-Stiftung, der VVS und die Winzer Pieper und Bröhl zur Übernahme der Kosten für einen Schutzzaun bereit, der am Fuß des Felsens gebaut werden sollte. Der VVS übernahm dabei die Kosten für die in 2014 erfolgte Sicherung weiterer absturzbedrohter Felsen auf seinem Grund, rund 95.000 Euro. Außerdem wurde der Verein von staatlicher Seite zur Übernahme der Bauherrschaft für die Maßnahme gedrängt, weil es für ihn als privaten Verein weniger Auflage gäbe als für einen öffentlichen Auftraggeber. Dies erwies sich bei der Beantragung und Abwicklung der Baumaßnahme ebenso als Trugschluss, wie die Zusicherung, dass keine weiteren Kosten am VVS hängen blieben. So hatte der Verein mit allen bürokratischen Untiefen des Vergabe- und des Förderrechts zu kämpfen.
Letztendlich bleibt er nun auf einer Restsumme von rd. 25.000 Euro sitzen mit folgendem kuriosen Hintergrund: Da der VVS ganz auf ehrenamtliche Mitarbeit gegründet ist, hatte er keine Fachleute, die den Bau des Sicherheitszaunes begleiten konnten. Deshalb wurde ein erfahrenes Fachbüro beauftragt, das seine Arbeit so gut machte, dass die Baumaßnahme rd. 400.000 Euro billiger wurde als veranschlagt. Das Honorar für das Projektbüro von rd. 25.000 Euro wurde aber bei der Abrechnung mit dem Land aus rein formalen Gründen als nicht förderfähig anerkannt. Damit bleibt es letztendlich als Manko in der Vereinskasse hängen.
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