Bonn – Um die Wohnsituation der in Bonn lebenden Flüchtlinge und Obdachlosen zu verbessern, möchte die Stadt die Containerstandorte aufgeben und parallel höherwertigen Wohnraum für die Unterbringung der Menschen sichern. Über den entsprechenden Beschlussvorschlag der Verwaltung berät als erstes der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit am 26. August 2021.
Im Bonner Stadtgebiet leben derzeit 1.360 Geflüchtete in stadteigenen oder angemieteten Unterkünften und Wohnungen. Die meisten Menschen sind im Zuge der sogenannten Flüchtlingswelle in den Jahren 2015 und 2016 nach Bonn gekommen. Um die vielen Menschen unterbringen zu können, hatte die Stadt damals nicht nur Turnhallen genutzt, sondern auch Containerwohnanlagen errichtet. Noch immer leben derzeit 287 Menschen in Containeranlagen, weil sie auf dem angespannten Wohnungsmarkt in Bonn keine eigene Bleibe finden.
Das Leben in einer Sammelunterkunft mit gemeinschaftlicher Nutzung der Küchen und Sanitärbereiche bietet keinerlei Privatsphäre. Zudem sind die aus Metall gefertigten Wohncontainer hellhörig und die jahreszeitlichen Temperaturspitzen teilweise extrem. Nach nunmehr fünf Jahren soll die Lebenssituation der Bewohner*innen durch die Bereitstellung von alternativem Wohnraum verbessert werden.
Die Verwaltung hat daher ihre Strategie überarbeitet und dem Rat Vorschläge zum Umgang mit den städtischen Unterkünften vorgelegt. Ziel ist hierbei insbesondere die sukzessive Aufgabe der Containerstandorte und die langfristige Sicherung von neuen Beständen.
Dies ist auch für die Unterbringung der wachsenden Zahl von Obdachlosen erforderlich. Aktuell leben 349 obdachlose Menschen in städtischen Notunterkünften.
Das Konzept der Stadt sieht mehrere parallele Maßnahmen vor:
Durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft VEBOWAG sollen je nach Angebotslage leerstehende Hotels im Stadtgebiet aufgekauft und langfristig an die Stadt vermietet werden. Hotelzimmer verfügen bereits über individuelle Sanitärräume und große Küchen sowie Gemeinschaftsflächen, außerdem sind sie in der Regel sehr gut an den ÖPNV angebunden. Auch die direkte Anmietung von Wohnraum bei privaten Anbieter*innen wird fortgesetzt.
Außerdem möchte die Verwaltung in Kooperation mit der VEBOWAG und freien Träger*innen der Wohnungslosenhilfe Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Menschen mit besonderen Bedürfnissen schaffen, zum Beispiel barrierefreie Räume oder besondere Schutzräume für Frauen. Auch gesundheitliche und pflegerische Bedarfe sollen berücksichtigt werden.
Die aufgrund ihres Zustandes aufgegebenen städtischen Objekte sollen für den Wohnungsneubau durch die VEBOWAG oder andere vorgesehen werden.
Eigentümer*innen von Mietwohnraum wird der Erwerb von Belegungsrechten angeboten: Dabei verpflichten sich Vermieter*innen, der Stadt wahlweise für fünf oder zehn Jahre das Recht einzuräumen, Mieter*innen aus dem Kreis der Wohnungssuchenden zu benennen und dabei eine Mietpreisbindung einzuhalten. Hierfür wird ein einmaliger Zuschuss aus Landesmitteln gewährt.
Schließlich soll die Einrichtung von Mietkooperationen mit Wohnungsbauunternehmen vorangetrieben werden. Hier tritt zunächst die Stadt als Mieterin ein, um die Wohnung zu belegen und den Mietvertrag nach spätestens zwei Jahren auf den oder die Nutzer*in der Wohnung zu übertragen.
Sämtliche Maßnahmen sollen nach dem Willen der Sozialverwaltung den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt in Bonn gerade nicht zusätzlich belasten.
Wohnungs- oder Hauseigentümer*innen, die sich für die Maßnahmen interessieren oder der Stadt Wohnraum zur Vermietung anbieten möchten, können sich telefonisch oder per Mail an das Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn wenden unter 0228-77 2923 oder abteilungsleitung50-4@bonn.de.