Königswinter-Vinxel. Die Stadt Königswinter hat für einen Bereich an der Holtorfer Straße und am Kapellenweg in Vinxel ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen. Damit will die Stadt die geplante städtebauliche Entwicklung des Gebiets absichern und sich frühzeitig den Zugriff auf Grundstücke ermöglichen.
Grundlage ist die vom Rat der Stadt Königswinter am 13. Juli 2026 beschlossene Vorkaufsrechtssatzung. Sie gilt für den vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50/25 „Holtorfer Straße / Kapellenweg“.
Wohnbebauung und öffentlicher Platz geplant
Hintergrund ist die Neuaufstellung des Bebauungsplans. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hatte das Verfahren am 1. Juli 2026 eingeleitet.
Nach den in der Satzung beschriebenen Entwicklungszielen sollen bislang nicht entsprechend der bisherigen Planung genutzte Verkehrs- und Gemeinbedarfsflächen künftig überwiegend für Wohnbebauung genutzt werden. Dabei sollen auch die aktuellen Anforderungen an soziale Infrastruktur berücksichtigt werden. Außerdem ist ein öffentlich nutzbarer Platz an der Kapelle vorgesehen.
Nördlich des Kapellenwegs soll die Bebauung unter anderem durch eine Begrenzung der zulässigen Baukörperlängen stärker an die städtebauliche Struktur der Wohngebiete südlich des Kapellenwegs angepasst werden.
Stadt will Grundstücke frühzeitig erwerben
Mit dem Vorkaufsrecht soll die Stadt nach eigenen Angaben die geplante städtebauliche Maßnahme sichern, erleichtern und beschleunigen. Vorgesehen ist insbesondere, Flächen für die Erschließung zu sichern und geeignete Grundstücke für die geplante Nutzung zu schaffen.
Auch mögliche Ausgleichsflächen für Eingriffe durch die spätere Bebauung sollen gesichert und entwickelt werden können. Die Stadt begründet den frühzeitigen Grunderwerb damit, eine zügige und kostenorientierte Umsetzung der städtebaulichen Ziele zu ermöglichen.
Das Vorkaufsrecht erstreckt sich auf bebaute und unbebaute Grundstücke innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs. Die betroffenen Flurstücke sind in der Satzung konkret aufgeführt.
Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde am 14. August 2026 von Bürgermeisterin Heike Jüngling ausgefertigt.
Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich Holtorfer Straße_Kapellenweg in Vinxel (mit Geltungsbereich)










