Bad Honnef | Die Stadt Bad Honnef sucht interessierte und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger, die für die Jugendstrafkammern beim Landgericht Bonn und für das gemeinsame Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Bonn als Jugendschöffinnen oder Jugendschöffen für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen tätig sein möchten. Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2018 für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 statt.
Die Jugendschöffen entscheiden mit den Berufsrichtern der Jugendstrafkammer bzw. dem Jugendschöffengericht über Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Das Amt des Jugendschöffen ist verantwortungsvoll und verlangt in hohem Maße Objektivität, Unvoreingenommenheit, ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, Standhaftigkeit, Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung, Selbstständigkeit, Menschenkenntnisse, Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Die teils sehr anstrengenden Sitzungen erfordern letztendlich auch eine körperliche Eignung. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Interessierte können sich ab Januar 2018 beim Jugendamt der Stadt Bad Honnef auf die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen setzen lassen. Bewerbungen werden auch schon jetzt entgegen genommen. Die Vorschlagsliste wird vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Bad Honnef verabschiedet und an das Amtsgericht zur Entscheidung weitergeleitet. Die Wahl erfolgt dann von dort durch den Schöffenwahlausschuss.
Melden können sich Bürgerinnen und Bürger, die in Bad Honnef wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bestimmte gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen. Diese stehen im Formular „Bewerbungsbogen“, das für Bewerbungen zur Verfügung steht, und das auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef www.bad-honnef.de (Button Jugendschöffenwahl 2018) zu finden ist. Das Bewerbungsformular für das Jugendschöffenamt kann auch im Fachdienst Jugendamt der Stadt Bad Honnef angefordert werden. Ansprechpartnerin ist Heike Profitlich, Telefon 02224 184274, E-Mail heike.profitlich@bad-honnef.de
Weitere ausführliche Informationen gibt es im Internet:
Ausführliche allgemeine Seite zur Schöffenwahl: www.schoeffenwahl.de ,
Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V.: www.schoeffen.de ,
Landesverband Nordrhein-Westfalen – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen: www.schoeffen-nrw.de .