Bad Honnef | Neue Bewohnerparkausweise versendet zurzeit das Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef an Bewohner der Parkzone A. Die dürfen seit Inkraftreten des heftig umstrittenen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes mit Bewohnerausweis nur noch in den Zonen außerhalb der direkten Innenstadt kostenlos parken.
Nach der neue Regelung ist es ihnen jetzt gestattet, kurzfristig in unmittelbarer Wohnungsnähe bis zu 30 Minuten kostenlos zu halten bzw. zu parken. Nach Umsetzung des „PBK“ habe sich gezeigt, dass für die Bewohner der Zone A ein dringender Bedarf bestehe, kurzfristig in unmittelbarer Wohnungsnähe zu halten oder zu parken, so in dem personalisierten Anschreiben.
Der neue Bewohnerausweis ist rot, der grüne verliert seine Gültigkeit. Der rote Ausweis behält die Berechtigungen des bisherigen.
Wer mit dem roten Parkausweis in der Zone A parken möchte, muss in jedem Fall zusätzlich eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit sichtbar anbringen. Dabei gilt: „Kommt ein Autofahrer um 13:20 Uhr an, so muss er die Parkscheibe auf 13:30 Uhr stellen. Kommt er jedoch erst um 13:35 Uhr an, so ist sie auf 14 Uhr einzustellen“. Die Einstellung zwischen zwei Strichen ist nicht erlaubt.