Stadt verzichtet auf Dichtheitsprüfung

Bad Honnef |  Die Stadt Bad Honnef wird derzeit zunächst keine Dichtheitsprüfungen bestehender privater Abwasseranlagen einfordern.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 27.02.2013 eine Neufassung des Landeswassergesetzes beschlossen. Der § 61 a zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen wurde gestrichen. Das Gesetz enthält nun in § 61 eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung, in der alle Einzelheiten zur Zustandsprüfung privater Abwasseranlagen geregelt werden können. Die oberste Wasserbehörde (Umweltministerium Nordrhein-Westfalen) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags eine Rechtsverordnung zu erlassen.

In dieser noch zu erlassenden Rechtsverordnung werden dann die Einzelheiten zur Dichtheitsprüfung bzw. Funktionsprüfung bei privaten bestehenden Abwasserleitungen zukünftig geregelt. Nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes wird derzeit davon ausgegangen, dass dies Ende März 2013 der Fall sein wird.

Da der Vollzug der beschlossenen Gesetzesänderungen erst mit der noch ausstehenden Rechtsverordnung möglich ist, wird seitens der Stadt Bad Honnef bzw. des Abwasserwerkes der Stadt Bad Honnef bis auf Weiteres keine Dichtheitsprüfung für bestehende Anlagen entsprechend der durch Ratsbeschluss vom 09.02.2012 ausgesetzten Fristensatzung eingefordert. (C.P.)

 

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