Bad Honnef – Mit „äußerstem Befremden“ reagiert die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“ (BI) auf die Mitteilung der Stadt, Vermessungsarbeiten im nördlichen Stadtgarten durchführen zu wollen. Diese seien laut Verwaltung notwendig für die Erstellung einer Planungsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-144 „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße/ Am Spitzenbach/ B 42“. Es würde ein aktuelles Aufmaß der Topographie, der Bäume, angrenzender Flächen und weiterer Elemente in der Örtlichkeit benötigt.
Nach Auffassung der Bürgerinitiative deuteten die „geplanten und beschriebenen Maßnahmen“ darauf hin, „dass die Stadtverwaltung erneut ihre eigene Zusage nicht einhält“. Sie hätte Bürgerinnen und Bürgern sowie Medien gegenüber versichert, das betreffende Gelände zunächst nur auf seine Eignung für ein mögliches Bauvorhaben prüfen zu lassen.
Heinz Jacobs, Sprecher der Initiative:„Warum wird vor dem Abschluss eines Prüfverfahrens eine Vermessung beauftragt? Macht man hier den zweiten Schritt vor dem ersten? Was ist, wenn sich im Prüfverfahren herausstellt, dass sich der nördliche Stadtgarten nicht, wie von Seiten der Stadtverwaltung, CDU, FDP und des Bürgerblocks gewünscht, zur Wohnbebauung eignet – sind dann erneut Steuergelder verpulvert?“
Die BI befürchte, dass mit den Vermessungsarbeiten die Bauabsichten der Stadtverwaltung vorangetrieben würden, ohne im Vorfeld dringend notwendige ökologische Belange geprüft zu haben. Bei der Vermessung seien weitere Eingriffe in die grüne Substanz des Biotops zu befürchten, so der Sprecher.
Laut Aussage von Jacobs sollen die Fraktionen im Stadtrat dafür sorgen, „mit einem entsprechenden Beschluss die Stadtverwaltung dazu zu veranlassen, ihre Zusage zu einer ergebnisoffenen Prüfung einzuhalten und den Ablauf des Prüfprozesses so zu gestalten, dass die Vergabe von Aufträgen im Kontext der geplanten Bebauung des nördlichen Stadtgartens transparent und risikominimiert erfolgt und mit dem Stadtrat abgestimmt werden muss“.
Auf Nachfrage von Honnef heute teilte der Geschäftsbereichsleiter Städtebau, Fabiano Pinto, mit: „Die Vermessungsarbeiten dienen nicht der Vorbereitung von Bebauung, sondern als Grundlage für die Prüfung des Areals. Wie bei anderen Bauleitplanverfahren müssen die Prüfungen, Planungen und am Ende auch die Festsetzungen – für etwaige Bauten ebenso wie für schützenswerte Bäume, Freibereiche, Lärmpegel etc. – genau kartiert werden. Die Vermessung ist also der erste Schritt, darauf können die Untersuchungen dann aufbauen. Die Verwaltung geht da sehr sorgfältig mit den Steuergeldern um.“