Rhein-Sieg-Kreis. Wer seine Wohnung wechselt, geht nach dem Einwohnermeldeamt oft direkt zum Straßenverkehrsamt: Denn auch das eigene Auto hat eine neue Adresse, und das muss in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden. „Eine Adressänderung lässt sich ab sofort rund um die Uhr und unabhängig vom Tag im Internet erledigen“, sagt Harald Pütz, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. „Damit weiten wir unser Onlineangebot für die Bürgerinnen und Bürger aus.“
Unter www.rhein-sieg-kreis.de/adressaenderung_strassenverkehrsamt wird Schritt für Schritt erklärt, wie das geht. Voraussetzung ist neben dem Internet-Zugang eine Zahlfunktion per giropay oder Kreditkarte (zum Beispiel Mastercard oder VISA). Die Identifizierung erfolgt entweder mittels der eID-Funktion des Personalausweises oder anhand der Fahrzeugpapiere.
Nach erfolgreicher Übermittlung der Daten und anschließender Bearbeitung durch das Straßenverkehrsamt erhalten die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter innerhalb weniger Tage per Post einen besonderen Aufkleber mit der neuen Anschrift. Dieser ist in die Zulassungsbescheinigung Teil I (früherer Fahrzeugschein) einzukleben.
Die Anschriftenänderung kann auch weiterhin persönlich im Straßenverkehrsamt Siegburg oder in der Außenstelle Meckenheim beantragt werden. Dafür ist aber eine Terminvereinbarung notwendig. Entweder online unter www.rhein-sieg-kreis.de/termine_strassenverkehrsamt, oder telefonisch für Siegburg (02241/13-3939), beziehungsweise Meckenheim (02225/9409-5010). (an)