Rhein-Sieg-Kreis – Im Notfall verlieren die Fahrzeuge der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes wertvolle Zeit, wenn Falschparker die Straßen blockieren. Aber auch vermeintlich ordnungsgemäß abgestellte Autos können für andere Fahrzeuge zu wenig Platz zum Durchfahren lassen. Im vergangenen November hatte die Feuerwehr in Bornheim Testfahrten durchgeführt. In Merten war ein Fahrzeug so geparkt, dass der Feuerwehrwagen nicht ausreichend freie Fahrt hatte. Der Fahrzeughalter bekam ein Knöllchen.
Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises informiert regelmäßig über Haltverbote an engen Straßenstellen. Hier gilt, dass eine Straßenstelle dann eng ist, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug mit der allgemein höchstzulässigen Breite bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Harald Pütz, der Leiter des Straßenverkehrsamtes: „Für ein maximal 2,55 Meter breites Fahrzeug zuzüglich 0,5 Meter Seitenabstand bedarf es also immer einer Durchfahrtbreite von mindestens 3,05 Metern.“
Dann kommen auch Rettungsfahrzeuge ungehindert durch und erreichen schnell ihren Einsatzort. Das Straßenverkehrsamt bittet darum, neben den Verkehrsschildern auch die bereits in der Fahrschule erlernten gesetzlichen Haltverbote einzuhalten, damit Sicherheit und Ordnung des Verkehrs jederzeit gewährleistet sind. (an)