Bad Honnef – Ein harmloser Siedlungsflohmarkt sorgt in der Stadt für Diskussionen: Die Stadtverwaltung hatte eine geplante Veranstaltung untersagt und sich dabei auf das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz (§ 3 FTG NRW) berufen. Demnach sind „öffentliche, bemerkbare Arbeiten“ an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Entscheidung stieß bei vielen Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis. Schließlich gelten gerade privat organisierte Hofflohmärkte in Wohngebieten nicht nur als beliebte Freizeitaktivität, sondern auch als gelebte Nachbarschaftskultur. Sie machen Spaß, fördern das soziale Miteinander, unterstützen Nachhaltigkeit und dienen oftmals auch einem guten Zweck – etwa, wenn für Kitas, Kirchengemeinden oder den Tierschutzverein gesammelt wird.
Unterstützung kam bereits aus der Bad Honnefer Politik. Die Bürgermeisterkandidatin Birte Karst hat sich für eine lokale Lösung ausgesprochen, die solche Flohmärkte weiterhin ermöglichen soll. Nun meldete sich auch der CDU-Landtagsabgeordnete Jonathan Grunwald zu Wort.
Trödel- und Hofflohmärkte seien grundsätzlich möglich, es müssten nur die Kriterien zum Schutz der Sonntagsruhe beachtet werden. Die Durchführung solcher Veranstaltungen liege allerdings immer im Ermessen der zuständigen örtlichen Behörden, so Grunwald.
Er verweist darauf, dass bei der Planung privater Flohmärkte einfache Kriterien helfen könnten, die Rechtssicherheit zu erhöhen. Wichtig sei dabei, „dass solche Märkte nicht den Eindruck regulärer gewerblicher Veranstaltungen vermitteln. Entscheidend ist vielmehr der gelegentliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgelegte Charakter, bei dem etwaige Einnahmen einem guten Zweck zugutekommen oder die der Veranstaltung zugrunde liegende Idee gemeinwohlorientiert ist“.
Viele Ordnungsbehörden sähen laut Grunwald dort durchaus Spielräume, wo das Miteinander im Vordergrund stehe und keine kommerziellen Interessen dominierten. Wer also eine solche Veranstaltung plane, solle „bei der Anmeldung daher besonders transparent machen, dass es sich um ein bürgernahes Projekt mit klarer Abgrenzung zu professionellen Märkten handelt“.
Seinen Appell richtet der Abgeordnete zugleich an die Kommunen. Sie sollten mit Augenmaß prüfen, inwiefern bürgerschaftlich organisierte Veranstaltungen mit dem gesetzlichen Schutzauftrag in Einklang gebracht werden könnten. Die große Beliebtheit von Hof- und Siedlungsflohmärkten zeige laut Grunwald, „wie sehr solche Formate zum sozialen Miteinander in unseren Städten und Dörfern beitragen“.
Wie es in Bad Honnef weitergeht, bleibt abzuwarten. Klar ist: Die Diskussion um den rechtlichen Spielraum und die gesellschaftliche Bedeutung solcher Nachbarschaftsformate ist noch nicht beendet.