Masken

Bonn: Stadt weist auf Maskenpflicht in der City hin

Bonn – Mit dem Beginn der Adventszeit wird die Bonner Innenstadt wie in jedem Jahr reger besucht und füllt sich insbesondere nachmittags und abends sowie an den Samstagen zunehmend. Viele beginnen mit den ersten Weihnachtseinkäufen und lassen den Stadtbummel mit einem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt ausklingen.

Wenn es sich in der Fußgängerzone und in den Budengassen auf dem Weihnachtsmarkt füllt, wird es gleichzeitig schwieriger, direkte Kontakte möglichst gering zu halten und den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Daher weist die Stadt nochmals auf die derzeit in der Bonner Innenstadt und auf dem Weihnachtsmarkt geltende Maskenpflicht hin und bittet alle Innenstadtbesucher*innen eindringlich, eine medizinische Maske zu tragen, um sich selbst und andere vor einer Corona-Infektion zu schützen. Aus medizinischer Sicht ist die Verpflichtung zum Tagen einer Maske eine einfache aber höchst effektive Schutzmaßnahme, um das Infektionsrisiko zu verringern. Daher sollte sie grundsätzlich dort getragen werden, wo viele Menschen auf engerem Raum zusammenkommen.

Die Bundesstadt Bonn hat in einer Allgemeinverfügung die Bereiche benannt, in denen das Abstandsgebot regelmäßig nicht eingehalten werden kann, weil es sich um Bereiche mit erfahrungsgemäß großem Publikumsverkehr und gemessen daran wenig zur Verfügung stehender Fläche handelt. Die Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes und der Innenstadt-Wache GABI kontrollieren in Stichproben täglich, ob die Maskenpflicht beachtet wird. Wird keine Maske getragen oder das Tragen der Maske generell verweigert, droht ein Bußgeld von 150 Euro.

Die Maskenpflicht, auf die durch Hinweistafeln hingewiesen wird, gilt in der Innenstadt werktags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr in den folgenden Bereichen:

• Acherstraße, Bonngasse, Brüdergasse, Dreieck,
• Budapester Straße im räumlichen Bereich ab Thomas-Mann-Straße bis Sternstraße,
• Friedrichstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 2 bis 64 sowie 1 bis 61,
• Gangolfstraße, In der Sürst,
• Kaiserplatz einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze,
• Kasernenstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 5 und 2 bis 32,
• Markt, einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen (Marktbrücke und Bischofsplatz),
• Martinsplatz im Bereich der Hausnummern 6 bis 9,
• Maximilianstraße im räumlichen Bereich von Hausnummer 6 bis 46, beidseitig einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze,
• Mauspfad, Sternstraße, Sterntorbrücke, Stockenstraße,
• Thomas-Mann-Str. im räumlichen Bereich von Hausnummer 1 bis 57, sowie den Hausnummern 2 bis 64,
• Wenzelgasse, Wesselstraße.
Auf dem Weihnachtsmarktgelände gilt die Maskenpflicht täglich in der Zeit von 10 bis 21 Uhr. Hierzu gehören:
• Münsterplatz
• Münsterstraße
• Friedensplatz
• Mülheimer Platz
• Bottlerplatz
• Remigiusplatz
• Remigiusstraße
• Vivatsgasse
• Poststraße

Die Stadt hat die Plakate, die auf dem Weihnachtsmarkt auf die Maskenpflicht hinweisen, zwischenzeitlich überarbeitet. Die neuen Plakate sollen helfen, dass noch besser auf den ersten Blick hin erkennbar wird, dass auf dem Weihnachtsmarkt und den umliegenden Innenstadtstraßen und -plätzen die Maskenpflicht gilt.

Bilanz der Kontrollen

Seit Beginn des Weihnachtsmarktes bis zum 30. November haben Stadtordnungsdienst und Wache GABI insgesamt 3.547 Personen im Hinblick auf die 2G-Regel kontrolliert. Wurde der 2G-Nachweis und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt, wird weiterhin angeboten, ein rotes „Weihnachtsmarktbändchen“ angelegt zu bekommen, um bei künftigen Kontrollen schneller und einfacher den 2G-Status nachweisen zu können. Unter allen kontrollierten Personen waren bislang nur sechs anzutreffen, die keinen 2G-Nachweis vorlegen konnten (0,17 Prozent). Gegen sie wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet; es droht ein Bußgeld von jeweils 150 Euro.

Außerdem wurden bislang in der Innenstadt und auf dem Weihnachtsmarkt 6.296 Personen mündlich ermahnt, eine medizinische Maske aufzusetzen bzw. richtig aufzusetzen, die dem Hinweis auch fast allen Fällen folgten. Bei neun Personen, die sich weigerten, eine Maske zu tragen, war dies leider nicht der Fall. Sie wurden angezeigt und müssen ebenfalls jeweils mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

 

Corona: Impfungen der Jahrgänge 1942 und 1943 beginnt

Bonn – Die Impfungen gegen das Coronavirus nehmen weiter an Fahrt auf: Die Impfungen der Jahrgänge 1942 und 1943 beginnen. Die 77- und 78-Jährigen können bereits seit gestern Termine über die Portale der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (www.116117.de bzw. Tel. 0800 11 61 17 01) für das Bonner Impfzentrum im WorldCCBonn buchen.

Maskenpflicht | Foto: Hh

Eine entsprechende Information des NRW-Gesundheitsministeriums erreichte die Stadt am Donnerstagnachmittag, 8. April. Noch am heutigen Freitag verschickt die Stadt Bonn Informationsbriefe von Oberbürgermeisterin Katja Dörner und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an die insgesamt 4520 Bonnerinnen und Bonner der beiden Jahrgänge 1942 und 1943 (Stadtbezirk Bonn: 1044, Stadtbezirk Hardtberg: 1278, Stadtbezirk Bad Godesberg: 1234 und Stadtbezirk Beuel: 964).

Die Impfungen finden im Impfzentrum statt. Eine Impfung erfolgt ausschließlich mit persönlichem Termin. Zur Impfung muss der Personalausweis, die Terminbestätigung und – wenn vorhanden – der Impfpass mitgebracht werden. Darüber hinaus sollten die Impfwilligen den schon ausgefüllten Anamnesebogen und die Einwilligungserklärung bei sich haben, die man mit der Terminbestätigung per Post erhalten wird.

Die Stadt appelliert, kurzfristig die jeweils nächstmöglichen Termine zu buchen. Auf diese Weise wird die Impfkapazität optimal ausgenutzt. Zur Buchung muss nicht auf den Informationsbrief gewartet werden, da er keine personenbezogenen Zugangscodes oder ähnliches enthält. Wer aufgrund des Wohnsitzes in Bonn und dem Alter ab 77 Jahren berechtigt ist, kann unmittelbar über die Portale der Kassenärztlichen Vereinigung Termine buchen. Außerdem sind Paarbuchungen für den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin möglich!

Distanzunterricht und eingeschränkter Regelbetrieb

Während nach den Osterferien an den Schulen in Nordrhein-Westfalen die Schülerinnen und Schüler ab Montag, 12. April, auf Distanz in den Unterricht zurückkehren, wird der eingeschränkte Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung fortgesetzt. Das hat das Land Nordrhein-Westfalen angekündigt.

Entgegen der ursprünglichen Planung, den Wechselunterricht fortzusetzen, startet der Schulbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie zunächst für eine Woche im Distanzunterricht. Von dieser Regelung ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können. Auch die Abschlussklassen der Berufskollegs können im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

Nach derzeitigem Sachstand soll ab dem 19. April 2021 der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.

Freiwilliges Testangebot in Kitas

Der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kindertagesstätten und der Tagespflege wird ab dem 12. April 2021 laut Land von einem umfassenden Testangebot begleitet. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflegepersonen werden seitens des Landes Selbsttests zur Verfügung gestellt. Die Kinder werden zu Hause von den Eltern getestet.

Die Selbsttests erfolgen auf freiwilliger Basis. Vorgesehen sind zwei Selbsttests pro Person und Woche sowohl für die Beschäftigten als auch für die Kinder. In der kommenden Woche sollen die ersten Selbsttests über die Träger und Jugendämter an die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen verteilt werden, und parallel sollen weitere Auslieferungen beginnen, die ab dann direkt an die Einrichtungen erfolgen.
Ist ein Selbsttest positiv, löst dies keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt aus. Es ist aber unverzüglich ein PCR-Test in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt vorzunehmen. Bis zum Testtermin sind alle Kontakte zu vermeiden, und es sollte eine häusliche Quarantäne stattfinden. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen bzw. nach der Verfügung der örtlich zuständigen Behörden.

Die Stadtverwaltung appelliert indessen an alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin in einem der Dienstgebäude haben, nach Möglichkeit zeitnah vorher einen Schnelltest zu machen. Für die meisten Geschäfte, Friseure und zum Beispiel Museen ist es derzeit im Rahmen der „Corona-Notbremse“ verpflichtend, ein negatives Testergebnis vorzuweisen, das zu dem Zeitpunkt, zu dem die Dienstleistung in Anspruch genommen wird, nicht älter als 24 Stunden ist.

Inzidenzwert von 114,4

Erneut gesunken ist der Corona-Inzidenzwert für Bonn. Er liegt am Freitag, 9. April 2021, bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner bei 114,4. Das Gesundheitsamt registrierte in den zurückliegenden sieben Tagen 377 Neuinfektionen.

Seit 28. Februar 2020 sind insgesamt 11.061 bestätigte Infektionen aufgetreten. 10.099 Personen sind zwischenzeitlich wieder genesen, 750 akut infiziert. In zehn Kindertagesstätten und fünf Schulen gibt es aktuell Einzelfälle. 212 Menschen sind in Verbindung mi dem Coronavirus verstorben. 2033 Bonnerinnen und Bonner befinden sich zurzeit in Quarantäne.

In den Bonner Krankenhäusern liegen zurzeit 101 Menschen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind. 62 Patientinnen und Patienten werden auf Normalstationen betreut, 39 Personen liegen auf Intensivstationen, 32 von ihnen müssen beatmet werden.

 

Bad Honnef: Hier gilt jetzt Maskenpflicht

Bad Honnef – Am Mittwoch, dem 21. Oktober, hat der Rhein-Sieg-Kreis aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet die Gefährdungsstufe 2 im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt und weitere Schutzmaßnahmen angeordnet. Von diesen Schutzmaßnahmen ist auch das Stadtgebiet von Bad Honnef betroffen.

Auf dieses Szenario haben sich die Stadtverwaltung und ihr Krisenstab, der sogenannte Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), in den vergangenen Wochen organisatorisch und personell vorbereitet. Mit der Feststellung der Gefährdungsstufe 2 greifen nun regionale und jeweils dort, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind oder Begegnungen die Übertragung des Virus begünstigen könnten, lokale Maßnahmen, um eine unkontrollierte und dynamische Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auszubremsen oder im Idealfall ganz zu verhindern.

Für Bad Honnef bedeutet dies, dass ab 23.10.2020 in der Fußgängerzone sowie an Orten mit engen Begegnungen eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen angeordnet wird. Eine Auflistung der betroffenen Straßen, Straßenabschnitte, Plätze und Begegnungsorte veröffentlicht die Stadt Bad Honnef in einer entsprechenden Allgemeinverfügung im Amtsblatt sowie auf Ihrer Internetseite https://meinbadhonnef.de/ .

Ab kommenden Montag, den 26. Oktober, wird der Zugang zum Rathaus für Bürgerinnen und Bürger vorerst wieder eingeschränkt. Persönliche Besuche im Rathaus sind, wie bereits im Frühjahr praktiziert, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierzu wird unter der Rufnummer 02224/184-180 die entsprechende Möglichkeit bereitgestellt. Das Bürgerbüro bleibt regulär geöffnet. Im Bürgerbüro gilt eine Maskenpflicht.

„Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass sie die wichtigsten Schutzmaßnahmen kennen und beherrschen: Abstand halten, Handhygiene, Alltagsmaske sowie Lüften und App, kurz AHA + L + A, haben sich in der Praxis als einfacher und zugleich wirkungsvoller Schutz bewährt. Ich bin den Bürgerinnen und Bürgern sehr dankbar, dass sie in den vergangenen Monaten sehr besonnen mit dem Risiko einer Infektion oder einer Übertragung des Virus umgegangen sind“, resümiert Bürgermeister Otto Neuhoff: „All das hat in den vergangenen Monaten zu sehr niedrigen Infektionszahlen und in erster Linie zu isolierten und auf zwei Einrichtungen begrenzte Ausbruchsgeschehen geführt.

Nun beobachten wir im gesamten Stadtgebiet Neuinfektionen, die nicht auf eine der beiden Einrichtungen zurückzuführen sind und sich durch persönliche Kontakte und Freizeitbegegnungen im Stadtgebiet ausgebreitet haben und auch weiter ausbreiten. Das Coronavirus geht derzeit wieder in die Fläche. In allen Ortsteilen steigt die Zahl der Neuinfektionen. Das wollen und müssen wir verhindern – gemeinsam, mit Achtsamkeit, Solidarität und Besonnenheit. Die guten Erfolge der vergangenen Monate wollen wir nicht leichtfertig verspielen, dürfen zugleich aber auch nicht die Angst vor dem Coronavirus Oberhand gewinnen lassen.“

Mit den nun verschärften Schutzmaßnahmen kann dies gelingen, sofern alle Bürgerinnen und Bürger daran mitwirken, betont Bürgermeister Otto Neuhoff.
Die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beruht auf § 15a Abs. 3 Nr. 5 Coronaschutzverordnung. Die unten aufgeführten sowie die in der Anlage gekennzeichneten Bereiche sind in der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr durch ein erhöhtes Fußgängeraufkommen gekennzeichnet, sodass eine Einhaltung des Mindestabstandes nicht oder nur sehr erschwert zulässt. Daher sind Bereiche wie z.B. die Fußgängerzone oder die Bereiche von Schulen oder Kindergärten berücksichtigt. /T.H.)

• Hauptstraße zwischen Weyermannallee und Linzer Straße
• Markt
• Kirchstraße von Kirchplatz bis Am Saynschen Hof
• Kirchplatz
• Rommersdorfer Straße zwischen Bergstraße und Frankenweg
• Bergstraße zwischen Rommersdorfer Straße und Reichenberger Straße
• Schülgenstraße
• Bernhard-Klein-Straße zwischen Rommersdorfer Straße und Schülgenstraße
• Am Feuerschlößchen
• Bismarckstraße zwischen Am Feuerschlößchen und Rommersdorfer Straße
• Bahnhofstraße zwischen Haupstraße und Steinstraße
• Menzenberger Straße zwischen Kucksteinstraße und Schulstraße
• Schulstraße zwischen Menzenberger Straße und Kucksteinstraße
• Bushaltestellen, Straßenbahnhaltestellen sowie Bahnhöfe

Coronavirus: Gefährdungsstufe 1 im Rhein-Sieg-Kreis

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Rhein-Sieg-Kreis  – Heute hat der Rhein-Sieg-Kreis durch eine Allgemeinverfügung offiziell die Gefährdungsstufe 1 festgestellt. „Damit treten ab Mitternacht für das gesamte Kreisgebiet alle Regelungen in Kraft, die die Coronaschutzverordnung für eine 7-Tages-Inzidenz ab 35 vorsieht“, erläutert Svenja Udelhoven, Kreisdirektorin des Rhein-Sieg-Kreises.

„Dazu gehört, dass an Festen höchstens 25 Personen teilnehmen dürfen und draußen überall da eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.“ Das betrifft z.B. stark frequentierte Fußgängerzonen. Die betroffenen Außenbereiche in den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sind in der Allgemeinverfügung konkret aufgeführt.

„Bitte halten Sie sich unbedingt an diese ‚Spielregeln‘, reduzieren Sie Ihre Kontakte auf ein Minimum und helfen Sie mit, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen“, appelliert Ralf Thomas, Leiter der Fachstelle Covid, eindringlich. „Ansonsten drohen dem Rhein-Sieg-Kreis kurzfristig weitere Beschränkungen.“

Rechtliche Basis der heutigen Allgemeinverfügung ist die am Wochenende in Kraft getretene Fassung der Coronaschutzverordnung, in der das Land NRW die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom vergangenen Mittwoch umgesetzt hat. Die aktuelle Fassung der Verordnung sieht vor, dass Kreise offiziell das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 durch eine Allgemeinverfügung feststellen, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über dem Wert von 35 liegt und das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o.ä. zurückzuführen und einzugrenzen ist.

Die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt aktuell (LZG Stand 20.10.2020, 0:00 Uhr) bei 44,4 (gestern, LZG Stand 19.10.2020, 0:00 Uhr: 30,6). Sie bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben.

Die Allgemeinverfügung kann unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.

Strengere Regelungen durch lokale Allgemeinverfügungen wie z.B. in Siegburg bleiben durch die heutige Allgemeinverfügung unberührt und gelten weiter. Sollte die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis den Wert 50 überschreiten, muss offiziell die Gefährdungsstufe 2 festgestellt werden.

Landrat Sebastian Schuster hatte sich am Dienstag letzter Woche bereits mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Gemeinden darauf verständigt, die zu diesem Zeitpunkt vom MAGS NRW vorgesehenen Schutzmaßnahmen für eine 7-Tages-Inzidenz über 35 flächendeckend im ganzen Kreisgebiet anzuwenden, die rechtssichere Umsetzung im Einvernehmen mit dem MAGS aber mit Blick auf die Beratung des Landeskabinetts und die anstehenden Anpassungen der Coronaschutzverordnung zurückgestellt.

Die mit der Gefährdungsstufe 1 geltenden Regelungen im Überblick
(§ 15a Abs. 3 CoronaSchVO):

1. Veranstaltungen und Versammlungen im Sinne der
• § 4 (Versammlungen, Zusammenkünfte und Versammlungen aus beruflichen, gewerblichen und dienstlichen Gründen),
• § 6 (Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote im öffentlichen Dienst, Bibliotheken)
• § 7 (weitere außerschulische Bildungsangebote),
• § 8 (Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sowie auf Veranstaltungsbereichen im Freien),
• § 9 (sportliche Wettbewerbe auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen) und
• § 13 (sonstige Veranstaltungen und Versammlungen) der CoronaSchVO sowie
• Kongresse
mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.

2. An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter im Sinne des § 13 Abs. 5 Satz 2 CoronaSchVO) dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.

3. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt – abweichend von § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 1a und 3a CoronaSchVO – auch am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen nach § 13 Abs. 1 und 2 der CoronaSchVO, soweit dies nicht mit der Tätigkeit (zum Beispiel als Moderator, Vortragender) unvereinbar ist, sowie als Zuschauer von Sportveranstaltungen.

4. Die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Abs. 2 CoronaSchVO genannten Gruppen gehören, gilt – abweichend von
• § 2b Abs. 1 CoronaSchVO bei Veranstaltungen, Versammlungen oder Angeboten,
• § 6 Abs. 2 CoronaSchVO bei Unterrichtsveranstaltungen im Rahmen von Bildungsangeboten im öffentlichen Dienst,
• § 7 Abs. 1 CoronaSchVO bei Bildungsangeboten und Prüfungen von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Einrichtungen,
• § 8 Abs. 1 CoronaSchVO bei Konzerten und Aufführungen,
• § 10 Abs. 6 CoronaSchVO beim Betrieb von Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen
• und § 13 Abs. 1 CoronaSchVO bei sonstigen Veranstaltungen, die nicht unter die besonderen Regelungen dieser Verordnung fallen, und bei denen die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen, auch dann, wenn eine qualifizierte Rückverfolgung nach § 2a Abs. 2 CoronaSchVO sichergestellt ist.

5. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt auch in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist (z.B. stark frequentierte Fußgängerzonen).

Die besonderen Beschränkungen nach Ziffer 1 gelten nicht für Beerdigungen, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blutspendetermine) zu dienen bestimmt.

Öffentliche Außenbereiche, für die die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt, sind:

Stadt Königswinter

Geltungsbereich:
Königswinter-Stadt
Drachenfelsstraße, zwischen Rheinallee Hausnummer 9 und Talstation; Drachenfelsbahn (Drachenfelsstraße 51-53);
Hauptstraße, zwischen Hausnummern 340 und 408 (Fußgängerzone);
Rheinallee, zwischen Clemens-August-Straße und Jakob-Kaiser-Straße (Rheinpromenade).

Königswinter-Oberpleis
Dollendorfer Straße, zwischen dem Kreisverkehr Siegburger Straße bis Ecke Gustav-Freytag-Straße (ausschließlich montags bis samstags);
Weilerweg, zwischen Busbahnhof Oberpleis und Ecke Straße Im Wiesengrund (ausschließlich montags bis freitags);
Mathildenpark Oberpleis (ausschließlich montags bis freitags).

Stadt Rheinbach

Geltungsbereich:
Straßen bzw. Plätze: Hauptstraße, Vor dem Dreeser Tor, Wilhelmsplatz.

Zeitrahmen:
Montag bis Samstag, jeweils von 09:00 bis 19:00 Uhr.

Stadt Siegburg

Geltungsbereich:
Fußgängerzone sowie an Orten mit erhöhtem Personenaufkommen, an denen das Abstandsgebot nicht sicher eingehalten werden kann.

Stadt Troisdorf

Geltungsbereich:
Fußgängerzone Innenstadt Troisdorf
Kölner Straße 1-97, Wilhelm-Hamacher-Straße, Wilhelm-Hamacher-Platz, Am Bürgerhaus, Fischerplatz, Hippolytusstraße 1-58, Alte Poststraße, Schloßstraße 2a-7, An der Feuerwache 1 und 1a, Von-Loe-Straße 1, Hospitalstraße 3-9; Kölner Platz und Klevstraße 1-13.

Zeitrahmen:
Montag bis Samstag, jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr.

(ke)

„Zesamme“ mit dem Bündnis für Bad Honnef

Bad Honnef – Das Virus kam plötzlich und mit Macht. Regierungen reagierten mit Geldzahlungen – aber auch Regelwerken, die viele Kommunen vor eine enorme Herausforderung stellten. Eine Regel war das Tragen von Schutzmasken.

Das Bündnis für Familie in Bad Honnef reagierte sofort und kümmerte sich um die Beschaffung von Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln. Außerdem organisierte es in Zusammenarbeit mit der Stadt Hilfsangebote für Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise nicht selber einkaufen gehen können.

Nun veröffentlicht das Bündnis folgende Pressemeldung:

„Zehn Wochen, in denen Bad Honnef gezeigt hat: Zusammenhalten können wir! Zehn Wochen, in denen auch das Bündnis für Familie gemeinsam mit der Stadt unterschiedliche Hilfsprojekte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf die Beine gestellt hat. Dabei haben uns neben zahlreichen Privatpersonen auch Vereine und Parteien tatkräftig unterstützt.

„Auch wenn die Pandemie natürlich noch nicht vorbei ist, ist es langsam an der Zeit, ein Riesendankeschön zu sagen. Die Hilfsbereitschaft in den letzten Wochen ist für uns wirklich kaum in Worte zu fassen“, schwärmen Laura Solzbacher, Guido Mädje und Katja Kramer-Dißmann vom Bündnis für Familie in Bad Honnef.

Insbesondere in enger Zusammenarbeit mit dem Team für Soziales und Asyl der Stadt organisiert das Bündnis Hilfsangebote und Schutzausrüstung.

Der SPD Ortsverein Bad Honnef, die Wählergemeinschaft Die Grünen e.V und der Bürgerblock Bad Honnef e.V. haben ebenso großzügig mit Spenden unterstützt wie auch das Aalkönig-Komitee, das direkt zu Beginn mit einer großen Spende geholfen hat, die Hilfsaktionen überhaupt ins Rollen zu bringen. Der Ortsverein der CDU hat sämtliche Mitglieder angeschrieben und den Spendenaufruf geteilt, ebenso hat der Ortsverband der FDP mit Rat und Tat unterstützt.

Aber auch einzelne Firmen, Geschäfte und unzählige Privatleute haben nicht gezögert, mit Überweisungen oder tollen Projekten die Arbeit des Bündnisses zu bewerben und zu fördern. So hat beispielsweise der Zeitschriftenhandel Welters in Aegidienberg durch den Verkauf von Behelfsmasken über 600 € für die Projekte des Bündnisses eingenommen.

Roman Paul, der Inhaber von Welters, dazu: „Wir haben die Projekte bei Facebook verfolgt und als der Aufruf an die Näherinnen ging, war uns sofort klar: Da müssen wir unbedingt dabei sein. Von den Einnahmen jeder Behelfsmaske gehen nach wie vor 2 € an das Bündnis für Familie.“

„Den ehrenamtlichen Näherinnen gebührt ebenfalls ein ganz besonderes Dankeschön“, erklärt Laura Solzbacher, deren Telefon nach dem Aufruf in der Presse nicht mehr still stand: „Sowohl Leute, die Stoffspenden angeboten haben, als auch zahlreiche ehrenamtliche Näherinnen haben sich gemeldet. Wir sind kaum hinterher gekommen Materialpakete zu packen und die NäherInnen zu koordinieren.“ Einige nähen nach wie vor Behelfsmasken, die über Apotheken und Arztpraxen zu kaufen sind und deren Erlös in Projekte für benachteiligte Kinder fließt.

Auch mit Materialspenden wurde die Suche nach Schutzausrüstung unterstützt: Der Autohof in Bad Honnef/Linz hat insgesamt 200 Liter Hand-Desinfektion gespendet. Der chinesische Geschäftspartner einer Honnefer Unternehmerin hat 10.000 FFP1-Masken zur Verfügung gestellt, das Bestattungsunternehmen Müller 100 KN95Masken und die Firma Motul knapp 300 genähte Masken. Die Grenzkontrollstelle des Veterinäramtes in Köln hat mit genähten Masken ebenfalls 300 € für das Bündnis eingenommen.

Direkt zu Beginn konnte das Bündnis sowohl vom Haus Rheinfrieden als auch vom Physikzentrum größere Mengen Desinfektionsmittel und Handschuhe erwerben. Zu einer Zeit, als nirgendwo etwas verfügbar war, hat das sehr geholfen, den akuten Bedarf zu decken.

Auch Nadine Batzella, Leiterin des Amtes für Soziales und Asyl, lobt die Zusammenarbeit mit dem Bündnis und betont einmal mehr: „Die Hilfsbereitschaft in Bad Honnef war und ist absoluter Wahnsinn. Wir haben jede Menge ehrenamtliche HelferInnen und es hat sich wieder einmal gezeigt: Wenn man zusammenhält, lässt sich Einiges bewegen. Wir sind ein gutes Team und werden auch in Zukunft Projekte Hand in Hand realisieren.“

HAUPTSACHE FAMILIE BÜNDNIS FÜR BAD HONNEF e.V.
BANKVERBINDUNG: FÖRDERVEREIN HAUPTSACHEFAMILIE e.V.

IBAN DE46380512900120040456
BIC WELADED1HON
STADTSPARKASSE BAD HONNEF

Beiträge über Aktionen von „Bündnis für Familie“ im Zusammenhang mit Corona

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Einheitliche Maskenpflicht: Ab sofort wird Bußgeld fällig

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Region – Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Öffentlichkeit ist seit letzter Woche verpflichtend. Ab sofort wird bei Verstoß einheitlich im gesamten Regierungsbezirk Köln ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig, wenn jemand auf dem Wochenmarkt, in einem Geschäft oder im öffentlichen Nahverkehr nach Aufforderung der Maskenpflicht nicht nachkommt.

Darauf verständigten sich Regierungspräsidentin Gisela Walsken mit den Hauptverwaltungsbeamten der kreisfreien Städte und Kreisen der Städteregion. „Ich freue mich über dieses gemeinsame Handeln im Bezirk. Der Gesundheitsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger ist ein hohes Gut und Verstöße müssen verfolgt werden“, so Regierungspräsidentin Walsken.

Die jeweiligen Ordnungsämter der Kreise und kreisfreien Städte werden die Maskenpflicht kontrollieren.

Zum Regierungsbezirk Köln gehören:
Die Städte Köln, Bonn, Leverkusen, Aachen sowie die Städteregion Aachen, die Krei­se Dü­ren, Eus­kir­chen, Heins­berg, der Ober­ber­gi­sche Kreis, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis und der Rhei­nisch-Ber­gi­sche-Kreis.

Aus tiefer Freundschaft: 400 hochwertige Masken aus China für Bad Honnef

Von Thomas Heinemann

Bad Honnef – Ungebrochen hoch ist bundesweit der Bedarf an hochwertigen, medizinischen Schutzmasken für die Mitarbeiter des Gesundheitswesens. So hoch, dass Schutzmasken in kleineren Stückzahlen – sofern überhaupt verfügbar – am freien Markt zu horrenden Preisen gehandelt werden. Arztpraxen, Pflegedienste und andere Gesundheitsberufe sind jedoch auf die professionellen Schutzmasken angewiesen, um sich und Mitarbeiter zu schützen und somit die Gesundheitsversorgung aufrecht erhalten zu können. Das gilt selbstverständlich auch für Bad Honnef, erklärt Laura Solzbacher vom Bündnis Familie Bad Honnef. Das Bündnis versorgt derzeit über 60 Arztpraxen in Bad Honnef mit gespendeten Schutzmasken, Mund-Nasen-Schutz und Alltagsmasken.

Entsprechend groß war die Freude, als sich Prof. Dr. Rolf D. Cremer vor wenigen Tagen meldete und eine Spende über 400 professionelle, medizinische Schutzmasken angekündigte. Eine Spende, die von vertrauensvoller und tiefer Freundschaft über eine Distanz von 8.000 Kilometern Entfernung zeugt: Am 20. März hatte sich Prof. Ding Yuan, Dekan und Vize-Präsident der chinesisch-europäischen Wirtschaftsuniversität CEIBS in Shanghai, bei Prof. Cremer erkundigt, wie es angesichts der Coronapandemie um die Gesundheit seines langjährigen Freundes stünde. Cremer hatte Ding von der renommierten Business School HEC in Paris nach Shanghai geholt, wo Ding seit fünf Jahren sein Nachfolger ist. Im E-Maildialog kam die Frage auf, ob in Deutschland noch hochwertige medizinische Schutzmasken benötigt würden, erklärt Prof. Dr. Rolf D. Cremer: „Ende März war in China absehbar, dass dort der Bedarf an medizinischen Schutzmasken zurückgehen würde. Also bot mir Ding Yuan eine schnelle und unkomplizierte Spende von 400 hochwertigen Schutzmasken an.“

Am 31. März wurde die Spende in Shanghai dem Paketdienst übergeben, bereits am 3. April in Deutschland aus dem Flugzeug geladen und dem Deutschen Zoll zur Bearbeitung übergeben. „Dann wurde es kompliziert“, fasst es Cremer zusammen: „Es dauerte schließlich vom 3. April bis zum 24. April, fünf Telefonate und drei schriftliche Erklärungen zu immer neuen Details, bis der Paketdienst die Sendung mit den dringend benötigten Masken schließlich am 24. April zustellen durfte.“ Schließlich wurden auch noch 24,17 Euro Zollgebühren für die Spende fällig, berichtet Cremer, „aber: Ende gut, Alles gut.“

„Sehr gut sogar“, ergänzt Laura Solzbacher vom Bündnis Familie Bad Honnef: „200 der insgesamt 400 Masken sind nach FFP2 und KN95 zertifizierte Masken, die eine hohe Filterwirkung haben und somit auch die Träger vor dem Coronavirus schützen. Diese Schutzmasken sind bei den Arztpraxen in Bad Honnef buchstäblich heiß begehrt. Derzeit steigt aber auch die Nachfrage nach Desinfektionsmitteln wieder an.“

Bürgermeister Otto Neuhoff und Nadine Batzella, die als Fachdienstleiterin Soziales und Asyl die Verteilung der gespendeten Masken gemeinsam mit dem Bündnis Familie koordiniert, zeigten sich vom privaten und beispielhaften Engagement von Prof. Cremer begeistert. Bürgermeister Otto Neuhoff dankte Prof. Cremer und ließ seinen ausdrücklichen Dank an Prof. Ding Yuan in Shanghai ausrichten: „Wir haben in den vergangenen Wochen lernen müssen, dass das Virus leider keine Grenzen kennt. Wir haben aber auch erleben dürfen, wie buchstäblich grenzenlos Menschlichkeit und auch Freundschaften sein können. Gerade in dieser Krisenzeit sind das viele kleine und zugleich wunderbare Erlebnisse der Solidarität, für die ich im Namen der Bürgerinnen und Bürger meinen ganz herzlichen Dank ausspreche.“