Bonn
Über 100 Fahrzeuge auf dem Weg nach Lessenich
Bonn – Nach aktuellem Stand sind derzeit mehrere 100 Fahrzeuge aus Köln kommend auf dem Weg nach Bonn. Die Teilnehmenden wollen über die B56 durch die Innenstadt bis nach Bonn-Duisdorf fahren. Die Aktion steht in Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine.
Ziel des Korsos ist der neue Friedhof in Bonn-Lessenich. Hier wollen die Teilnehmenden Kränze an einem sowjetischen Ehrenmal ablegen. Die FAZ berichtet von einer pro-russischen Kundgebung. Laut EXPRESS sei der Autokorso kurzfristig angemeldet und genehmigt worden. Hinter der Aktion stehe keine Organisation, sondern eine Privatperson.
Es wird in der Bonner Innenstadt und vor allem in Bonn-Duisdorf und Lessenich zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen.
Der Einsatz wird von der Polizei Bonn begleitet.
Verkehrsnachrichten
Vollsperrung zwischen Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf und Autobahnkreuz Bonn-Nord wird Sonntagnachmittag
Bonn – Die ursprünglich bis Montag (30.9.), 5 Uhr, geplante Sperrung der A565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord wird in beiden Fahrtrichtungen bereits am Sonntag (29.9.) um 14 Uhr wieder aufgehoben. Durch eine Optimierung der baulichen Abläufe konnten die Maßnahmen früher als geplant abgeschlossen werden.
Die Autobahn GmbH Rheinland arbeitet seit Oktober 2023 am Brückenbauwerk „Endenicher Ei“ im Verlauf der B56 über der A565. Die Fertigstellung des Ersatzneubaus ist für Mitte 2027 geplant.
Bonn
TÜV Rheinland: Alle Prüfstellen bieten im Oktober kostenlosen Licht-Test an
Köln – TÜV Rheinland bietet im Oktober in seinen bundesweit rund 180 Prüfstellen einen kostenlosen Licht-Test für Kraftfahrzeuge an. Funktionierende Beleuchtung am Fahrzeug und richtig eingestellte Scheinwerfer sind gerade in der dunklen Jahreszeit und bei Schmuddelwetter besonders wichtig. Denn: Gut sehen und gesehen zu werden, ist für die Sicherheit im Straßenverkehr von zentraler Bedeutung. „Der kostenlose Licht-Test hat bei TÜV Rheinland schon eine jahrzehntelange Tradition“, sagt Ralf Strunk, Geschäftsführer Mobilität bei TÜV Rheinland in Deutschland. „Während der dunklen Jahreszeit sind eine intakte Fahrzeugbeleuchtung und korrekt justierte Scheinwerfer für die Verkehrssicherheit extrem wichtig. Widriges Wetter erschwert im Herbst und Winter häufig auch tagsüber die Sichtverhältnisse, sodass eine mangelfreie Lichtanlage am Fahrzeug zwingend erforderlich ist.“
Mängel an der Beleuchtung sind ein Sicherheitsrisiko
Die Sachverständigen von TÜV Rheinland prüfen im Rahmen des kostenlosen Licht-Tests nicht nur Blinker, Bremsleuchten und alle anderen Funktionen der Beleuchtungsanlage, sondern auch die korrekte Ausrichtung der Scheinwerfer. Denn ist der Lichtkegel zu hoch, blendet er den Gegenverkehr. Ist er zu tief eingestellt, werden die Straße und der rechte Fahrbahnrand schlecht ausgeleuchtet. Schlaglöcher, Pfützen und Laub auf der Straße werden so bei Fahrten im Dunkeln zum unnötigen Sicherheitsrisiko und auch für Fußgänger oder Radfahrer am Straßenrand könnte es gefährlich werden.
Leuchten und Scheinwerfer regelmäßig kontrollieren
Regelmäßige Kontrollen der Beleuchtung sind unerlässlich, wie die Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen bei TÜV Rheinland immer wieder zeigen: Defekte Leuchten und falsch eingestellte Scheinwerfer gehören zu den am häufigsten festgestellten technischen Mängeln. Dabei lässt sich die Beleuchtung ganz einfach selbst überprüfen – am besten mit Unterstützung einer weiteren Person. Die Alternative ist, bei eingeschalteter Beleuchtung um das Fahrzeug herumzugehen. Zum Test der Bremsleuchten kann das Fahrzeug rückwärts vor eine helle Wand gestellt oder auch eine dunkle Tiefgarage genutzt werden. Das Testergebnis ist lässt sich am Widerschein der Bremsleuchten jeweils gut erkennen.
Bonn
Ausschreibung für die Bewirtschaftung beim Rathaussturm in Beuel
Bonn – Die Bundesstadt Bonn vergibt anlässlich des traditionellen Rathaussturms an Weiberfastnacht (27. Februar 2025) Standflächen auf dem Rathausvorplatz in Bonn-Beuel zur Bewirtschaftung von zwei Ausschankwagen und einem Imbissstand.
Die Vergabe der Flächen erfolgt gegen Höchstgebot. Hierbei kann ein Angebot für die Bewirtschaftung von zwei Ausschank-Plätzen und/oder einem Imbissplatz abgegeben werden. Das Mindestgebot für zwei Ausschankplätze beträgt 3.500 Euro, das Mindestgebot für einen Imbissplatz 450 Euro. Maßgeblich für die Bewertung des Angebotes ist ausschließlich der Gebotspreis. Nebenangebote für weitere geldwerte Leistungen, Angebotszusagen für andere Veranstaltungen, Gebote unter Vorbehalt oder ähnliches sind unzulässig. Berücksichtigt werden nur angemessene Angebote. Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht.
Die Bundesstadt Bonn hat das einseitige Recht, den Vertrag über die Standflächen auf dem Rathausvorplatz anlässlich des traditionellen Rathaussturms zu den Konditionen des jeweiligen Höchstgebotes um zweimal ein weiteres Jahr zu verlängern. Die jeweilige Verlängerung wird bis zum 30. Juni des Jahres ausgesprochen.
Das Gebot ist ausschließlich mit dem Gebotsformular einzureichen, welches in der Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn oder auch telefonisch unter 0228 – 77 4915 angefordert werden kann.
Die Zusendung des Angebots erfolgt per Post an Bundesstadt Bonn, Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn oder per E-Mail unter bezvst.beuel@bonn.de. Abgabetermin für das Gebotsformular bei der Bundesstadt Bonn ist Donnerstag, der 19. Dezember 2024 (Eingangsstempel oder Eingangsdatum).
Nicht fristgerecht eingehende Gebote können nicht berücksichtigt werden. Unvollständige Gebote (z. B. eine fehlende Unterschrift) bleiben beim Auswahlverfahren unberücksichtigt.
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