Bad Honnef | Das ist der Hammer! Da sorgen Jungunternehmer mit neuen Geschäftsideen und Risikobereitschaft für eine attraktive Stadt und Gewerbesteuereinnahmen und müssen andererseits Bußgelder an die Stadt bezahlen, damit sie ihr Geschäft überhaupt betreiben können.
So hat Charlotte Timons von Karlottas Kaffee & Lieblingskram schon tief in die Tasche gegriffen, um Waren vom Auto in das Café bringen zu können – während der Kanalbauarbeiten habe sie wegen des Halteverbots vor ihrem Geschäft über 200 EUR bezahlen müssen. Sie fragt sich: „Wie soll ich etwas verkaufen können, wenn ich keine Ware abladen kann?“
Zeitweise habe sie versucht, am Hontes zu parken. Aber auch dort sei ratzfatz das Ordnungsamt zur Stelle gewesen und habe abkassiert, obwohl ihr Fahrzeug eindeutig als das eines anliegenden Unternehmens zu identifizieren sei.

Mittlerweile sind die Halteverbotsschilder wieder abgebaut. Dennoch dürften die Mitarbeiter des Ordnungsamtes weiterhin zum Computer greifen und Nummernschilder eintippen. Denn nach § 12 StVO ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen verboten, es sei denn, es wird ausdrücklich erlaubt. Übrigens: Für die Knöllchenjagd wurde das Personal im Ordnungsamt eigens mit 400-EUR-Kräften aufgestockt.
Charlotte Timons schlägt jetzt vor, den Verkehr am Markt zu beruhigen und reguläre Parkmöglichkeiten für anliegende Unternehmen und Behindertenfahrzeuge zu schaffen. Es müsse doch für Unternehmen in Bad Honnef möglich sein, ohne gegen die Rechtsordnung zu verstoßen be- und entladen zu können.
Das Ordnunsgamt war heute Nachmittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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Das Ausladen an sich ist sicherlich kein Problem, aber wenn wegen Bauarbeiten ein Parkverbot angeordnet ist, ist dieses auch einzuhalten, ob man das persönlich nachvollziehen kann oder nicht. Wenn es in dieser Hinsicht auch oft Probleme gibt empfehle ich z.b. einen Anwalt für Verkehrsrecht (z.b. http://www.ra-wollangk.de )