Aktuell häufen sich Vorfälle von brennenden Windkraftanlagen in Teilen von Nord- und Ostdeutschland. Defekte Windbremsen oder fehlerhafte Teile verursachen bei den Anlagen eine Überhitzung, die letztlich zu einem Vollbrand des Turbinengehäuses führen. Die Feuerwehr hat hier die Vorgabe das Windkraftrad in einem Umkreis von 1000 Metern abzusperren und kontrolliert abbrennen zu lassen. Hierbei geraten die aus Glasfaser gefertigten Teile (Flügel, Turbinengehäuse) in Vollbrand. Lungengängige Glasfaserteilchen sowie krebserregende Stoffe werden hierbei über mehrere Kilometer in die Luft geblasen und setzen sich auf den Waldboden, die Bäume oder das bebaute Feld nieder. Waldtiere und Menschen atmen die belastete Luft ein. Entsprechende Berichte zeigen, dass der Boden um ein solch abgebranntes Windkraftrad nicht mehr als Acker nutzbar ist. Die längerfristigen gesundheitlichen Folgen bei Einatmung der Glasfaserteilchen sind hier noch gar nicht erforscht.
Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald birgt zudem das zusätzliche Risiko eines Waldbrandes durch Funkenflug. Ob die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald aus Sicht des Naturschutzes sinnvoll ist, ist daher mehr als fragwürdig. Ein Waldbrand (ausgelöst durch ein brennendes Windkraftrad) würde den noch existierenden und kostbaren Waldbestand als CO2 Speicher erheblich reduzieren und somit die Klimaerwärmung weiter vorantreiben.
Thomas Napp, Rheinbreitbach
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