Bad Honnef | In Unterbrechung ihres Urlaubs rief Bürgermeisterin Wally Feiden für heute Morgen den Verwaltungsvorstand zu einer Krisenbesprechung zusammen, in der die Sperrung der Weinberge unterhalb des Siegfriedfelsens durch die Bezirksregierung und die Presseberichte dazu behandelt wurden. Einhellig weist demnach der Verwaltungsvorstand die Vorwürfe der Winzer gegen die Stadt zurück.
„Ich bedaure auch für meine Vorstandskollegen, dass unsere vielfachen Bemühungen um Lösungen in dieser Art diffamiert werden. Wir waren und sind weder untätig noch skrupellos. Solche Kritik wird weder der Sache noch den handelnden Personen gerecht. Insbesondere Winzer Bobby Pieper wurde mit seiner anwaltlichen Vertretung in die Behördengespräche einbezogen, so weit es irgend möglich war. Darüber hinaus haben wir ihn oder seinen Anwalt, sofern es Neuigkeiten gab, informiert.“
Der Verwaltungsvorstand um die Bürgermeisterin kam überein, die Winzer aufzufordern, doch wieder zur vereinbarten Gemeinsamkeit zurückzukehren, um das Land nachdrücklich in die Pflicht zu nehmen. Gestärkt durch diese Gemeinsamkeit war es Wally Feiden immerhin gelungen, das Düsseldorfer Umweltministerium zur Beauftragung des Gutachtens zu bewegen. Jetzt liegt es seit April vor, die ersten Auswertungsgespräche laufen. Die beteiligten Behörden müssen nun aus mehreren Gutachtenvorschlägen die Maßnahme herausfiltern, die die höchste Realisierbarkeit hinsichtlich der Naturschutzverträglichkeit, der Wirksamkeit und der Finanzierbarkeit erreicht. Nach einer solchen Entwurfsplanung ist die Kostentragung zu klären. Alle Beteiligten sehen dabei zuerst das Land in der Pflicht. Aber auch der VVS sowie die Stadt Königswinter haben neben Bad Honnef eine für sie tragbare Beteiligung zugesagt.
Die Stadtspitze bedauert, dass durch die aktuelle Maßnahme der Bezirksregierung eine gänzlich neue Situation geschaffen wurde, zumal auch nach einem ausführlichen Gespräch zwischen der Regierungspräsidentin und der Bürgermeisterin die Hoffnung auf Aufhebung der Weinbergssperrung für abhängig Beschäftigte aufgegeben werden muss. „Wir können Bobby Pieper daher in seiner Absicht, im Rahmen eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht die Verhältnismäßigkeit der Ordnungsverfügung überprüfen zu lassen, nur unterstützen. Vielleicht sollte man aber auch schon jetzt über Alternativen nachdenken, wie man die Sperrung, die für abhängig Beschäftigte gilt, in ihren Auswirkungen doch abmildern kann.“
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