Bad Honnef – „Auch in den Sommermonaten sind die geschützten Ruhezeiten einzuhalten“, erinnert die Stadt Bad Honnef.
Das sind die rechtlichen Bestimmungen:
Zum Schutz der Nachtruhe sind nach dem Landesimmissionsschutzgesetz von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr Betätigungen verboten, die diese Ruhe stören. Außerdem ist der Betrieb von Geräten sowie sonstige Betätigungen, die ruhestörende Geräusche verursachen, nur an Werktagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet. Tongeräte (Plattenspieler, Radio, Smartphone-Apps etc.) dürfen nur in einer Lautstärke genutzt werden, so dass andere nicht gestört werden.
„Die guten nachbarschaftlichen Beziehungen sollten nicht durch Ruhestörungen getrübt werden“, so Christine Pfalz, Pressesprecherin der Stadt. Die schöne Zeit der Sommermonate und der Aufenthalt im Freien ließen sich, wenn Rücksicht genommen werde, noch einmal so gut genießen.