Bad Honnef – Unsere Gesellschaft wird immer komplizierter, das steht fest. Manche Eltern erscheinen nur noch mit juristischem Beistand zu Elternabenden. Für das Anbringen eines kleinen Schildes kann ein Bauantrag nötig sein. Verkäuferinnen lernen zuweilen die merkwürdigsten Kunden kennen.
In einem Lebensmittelgeschäft in Bad Honnef bediente eine Verkäuferin ohne Handschuhe. Ein jüngerer Kunde forderte sie barsch auf, Handschuhe zu tragen. Als die Verkäuferin erklärte, dies sei nicht nötig, wollte der Kunde sie belehren. „Kennen Sie den Paragrafen soundso?“ fragte er. Die Verkäuferin entgegnete, sie habe ihre Hände desinfiziert und brauche keine Handschuhe. Doch der Kunde prahlte weiter mit seinem vermeintlichen Wissen. Die Verkäuferin ließ sich nicht einschüchtern, was natürlich das Geschäft gefährdete. Schließlich kam es dazu: Der „allwissende, freundliche“ Kunde verließ den Laden.
Und wer hat nun Recht?
Das Tragen von Handschuhen verbessert nicht die Hygiene. Es ist nachgewiesen, dass Handschuhe im Verkauf keine hygienischen Vorteile bringen. Im Gegenteil: Das ständige Tragen von Handschuhen schadet der Haut der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn schwerwiegende Hauterkrankungen können die Folge sein (Empfehlung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe)
Eine gesetzliche Vorschrift zum Tragen von Handschuhen beim Verkauf von Back- und Konditoreiware sowie Produkten in Metzgereien und anderen Lebensmittelgeschäften gibt es nicht. So schreibt das Institut für Arbeitschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: „Das Tragen von Einmalhandschuhen wurde an vielen Frischetheken eingeführt, um den Kunden
ein verstärktes Hygienebewusstsein zu demonstrieren und damit besonderes Vertrauen zu schaffen. Entgegen oft geäußerten Auffassungen verlangen oder empfehlen lebensmittelrechtliche Vorschriften das Tragen feuchtigkeitsdichter Handschuhe jedoch nicht.“