Rhein-Sieg-Kreis |Wer angeln oder auf die „Pirsch“ gehen möchte, darf dies nicht einfach so. Hierfür sind zuvor der Erwerb eines Angel- beziehungsweise Jagdscheins notwendig. Dieses, und vieles andere mehr, wie auch die Erteilung von Gewerbeuntersagungen, Maklererlaubnissen oder auch die Bekämpfung von Schwarzarbeit, obliegt dem Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
So hieß es im vergangenen Jahr im Rhein-Sieg-Kreis 285-mal „Petri Heil“. Von insgesamt 313 Prüflingen bestanden 285 Personen die Fischerprüfung – im Vorjahr waren es 260 – und durften beim Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises den begehrten Angelschein lösen. Zuvor hatten sie fachliches Wissen rund um die Fischerei, das Erkennen von Fischarten und praktisches Geschick, wie den waidgerechten Zusammenbau von Angelruten, unter Beweis gestellt.
„Waidmanns Heil“ konnte 29 Frauen und Männern mit auf den Weg gegeben werden. Beim sogenannten „Grünen Abitur“, der Jägerprüfung, die im Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises abgelegt wird, mussten sie ausreichende Kenntnisse über Tierarten, Wildbiologie, Wildgehege, Naturschutz, Jagdbetrieb, Waffentechnik und Jagdrecht vorweisen.
Darüber hinaus wurden in 2014 1.053 Jagdscheine erteilt; im Vorjahr waren es noch 979.
„Ein weiterer Bereich des alltäglichen Aufgabengebiets des Kreisordnungsamts sind die Namensänderungen“, erläutert Dr. Gabriele Neugebauer, Leiterin des Rechts-und Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Wiewohl das deutsche Namensänderungsrecht im internationalen Vergleich streng geregelt ist – es muss ein wichtiger Grund für eine Namensänderung vorliegen- wurden im vergangenen Jahr 112 Namensänderungen genehmigt. 23 Anträge auf Namensänderungen wurden wegen Erfolglosigkeit zurückgezogen und neun Anträge abgelehnt, da kein „wichtiger Grund“ vorlag. Wichtige Gründe für eine Namensänderung liegen beispielsweise vor, wenn jemand einen sogenannten Sammelnamen wie Müller, Meier, Schmitz oder einen anstößigen beziehungsweise lächerlichen Vor- oder Familiennamen führt. Nicht selten wird auch für minderjährige Kinder aus geschiedenen Ehen eine Änderung des Familiennamens in den Familiennamen des sorgeberechtigten Elternteils beantragt.
Den meisten unbekannt wird auch die Tatsache sein, dass zu den vielfältigen Aufgaben des Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises unter anderem auch die Erteilung einer Sprengstofferlaubnis gehört. „Schließlich birgt Treibladungspulver, auch Schießpulver oder Schwarzpulver genannt, auch in kleinsten Mengen bei unsachgemäßer Lagerung eine hohe Gefahr“, erklärt Werner Erdmann, Leiter der Abteilung Ordnungsangelegenheiten, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen des Kreisordnungsamtes. Insofern wird schon für die Aufbewahrung von Treibladungspulver eine Sprengstofferlaubnis benötigt, welche beim Kreisordnungsamt beantragt werden kann. In 2014 erhielten 16 Personen erstmals eine Sprengstofferlaubnis; weiteren 53 Personen wurde diese verlängert. Zusätzlich wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisordnungsamtes im vergangenen Jahr zur Kontrolle und Beratung auch 32 Besuche „vor Ort“ durchgeführt.
Dabei bilden die Ausstellung von Angelscheinen, Jagdscheinen, Namensänderungen und Sprengstofferlaubnissen nur einen kleinen Teil der vielfältigen Aufgaben, welche durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises wahrgenommen werden. Weitere Infos zur Zuständigkeit auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises:
http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/ordnungsverwaltung/. (hei)