Bad Honnef – Seit Donnerstag, dem 23.04.2020, dürfen mehr Eltern als bislang von der Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen von Bad Honnef Gebrauch machen. „Ab Montag, 27. April, dürfen zudem alle erwerbstätigen Alleinerziehenden unabhängig vom ausgeübten Beruf die Notbetreuung der Kinder nutzen“, erinnert Julian Schimkowski, Fachdienstleiter im Jugendamt der Stadt Bad Honnef, an die vor wenigen Tagen veröffentlichte Lockerung des seit 16. März ausgesprochenen Betretungsverbots für Kinder und Eltern in Kindertageseinrichtungen.
Bislang konnten nur Personen mit Berufen, die beispielsweise für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, für die medizinische Versorgung oder die Versorgung mit Lebensmitteln notwendig sind, ihre Kinder in die Notbetreuung der Kindertageseinrichtungen schicken. Seit Donnerstag, 23. April, wurde diese Liste an Berufen in Übereinstimmung mit den Berufsgruppenbeschreibungen in anderen Bundesländern vereinheitlicht und erweitert.
Neu erfasst sind etwa Hausmeisterdienste, systemrelevante IT-Dienstleister, Futtermittelhersteller sowie private Wach- und Sicherheitsdienste. Eltern in einigen nun vermeintlich neu hinzugekommenen Berufen, wie etwa Landwirte, Erntehelfer oder Mitarbeiter des Veterinärwesens, konnten von der Notbetreuung auch bislang Gebrauch machen, da ein Teil der nun aufgeführten Einzelberufe in der früheren Liste in einer großen Berufsgruppe zusammengefasst war, erklärt Julian Schimkowski: „Die erweiterte Liste enthält also viele Präzisierungen, um Missverständnissen in der Auslegung der Berufsgruppen vorzubeugen.
In der Praxis in Bad Honnef machte das aber bislang so gut wie keine Probleme. Das Gros der Einrichtungen und auch der Eltern sind sensibilisiert und gehen sehr rücksichtsvoll und vorausschauend mit der Herausforderung der Coronapandemie um.“ Das seit 16. März von der NRW-Landesregierung verhängte Betretungsverbot gilt vorerst weiter bis einschließlich zum 03. Mai und wird seit dem 23. April schrittweise durch Ausnahmeregelungen ergänzt. (T.H.)