Bonn – Die Bundesstadt Bonn ändert ab Donnerstag, 1. Juli 2021, die Ausgestaltung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, damit die soziale Teilhabe und die Selbstbestimmung der leistungsberechtigten Bonner Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich zu stärken und zu unterstützen.
Leistungsberechtigte können ab Juli von einem sogenannten Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen. Es ermöglicht ihnen, zukünftig im Rahmen des ihnen bewilligten persönlichen Budgets den zu nutzenden Fahrdienst selbst auszuwählen. Dafür steht ihnen in der Regel ein Betrag von 520 Euro bzw. bei Bedarf von Trageleistungen von 790 Euro im Jahr zur Verfügung. Menschen, denen dieses pauschale Budget nicht ausreicht, können ganz individuell einen höheren Bedarf geltend machen und beantragen.
Leistungsberechtigt sind Bonner Bürgerinnen und Bürger mit einer Behinderung, denen die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zugemutet werden kann und die über kein eigenes Auto verfügen.
Fragen zum Thema beantwortet die Stadt telefonisch unter 0228 – 772568 oder per E-Mail an fahrdienst@bonn.de. Alle notwendigen Informationen zu den neuen Regelungen findet man auch unter www.bonn.de/fahrdienst.