Bonn – Am 17. Mai 2022 hat das Oberverwaltungsgericht NRW eine Entscheidung in Zusammenhang mit der Kalkulation von Abwassergebühren für das Jahr 2017 für eine Kommune in NRW getroffen, die möglicherweise auch weitreichende Folgen für die Gebührenkalkulationen der Bundesstadt Bonn haben kann.
Da es sich hierbei um sehr komplexe Sachverhalte handelt, die zunächst gründlich geprüft werden müssen, hat Stadtkämmerin Margarete Heidler gemeinsam mit der Fachverwaltung entschieden, dass seitens der Stadtverwaltung zunächst keine weiteren Grundbesitzabgabenbescheide mehr erlassen werden. Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Grundsteuer A und B sowie die Abwasser-, Straßenreinigungs- und Abfallgebühren. Der Versendungsstopp gilt auch für die bis vor wenigen Tagen noch angekündigten Grundbesitzabgabenbescheide zum 9. Juni 2022.
Leider ist derzeit nicht absehbar, wann die entsprechenden Abgabenbescheide mit der Festsetzung der Grundbesitzabgaben ergehen werden. Hierfür bittet die Bundesstadt Bonn um Verständnis.
Für individuelle Rückfragen, insbesondere im Zusammenhang mit erwarteten Gutschriften zum Beispiel nach dem Verkauf einer Immobilie, stehen die Mitarbeitenden der Fachverwaltung unter der Hotline für Grundbesitzabgaben 0228 – 77 3003 gerne zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung wird in dieser Angelegenheit weiter informieren.