Bad Honnef – Viele Fragen gibt es zur Umsetzung der „Corona-Notbremse mit Testoption“. Die Stadt hat auf ihrer Website Antworten veröffentlicht.
Wo erfahre ich, ab wann und wie lange die „Notbremse mit Test-Option“ im Sinne der Coronaschutzverordnung im Rhein-Sieg-Kreis gilt?
Der Rhein-Sieg-Kreis, dessen Gesundheitsamt als Untere Gesundheitsbehörde das Pandemiegeschehen für die Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis überwacht, hat mitgeteilt (Stand 31.03.2021 um 12:00 Uhr), dass ab Gründonnerstag, 01.04.2021, auch im Rhein-Sieg-Kreis die „Notbremse mit Test-Option“ gilt. Dauer und Umfang der zusätzlichen Schutzmaßnahmen der “Notbremse mit Test-Option” werden durch eine sogenannte Allgemeinverfügung geregelt. Weitere Informationen hierzu erteilt der Rhein-Sieg-Kreis auf seiner Internetseite .
Welche Regelungen gelten für den Einzelhandel, die Freizeitgestaltung und Kontaktbeschränkungen zu Mitmenschen, wenn die „Notbremse mit Test-Option“ im Rhein-Sieg-Kreis gezogen wird?
Hierzu teilt der Rhein-Sieg-Kreis (Stand 31.03.2021 um 15:00 Uhr) mit:
„Mit der Notbremse gelten auch im Rhein-Sieg-Kreis noch einmal verschärfte Kontaktbedingungen. Kontakte sind – abgesehen von Ostern (1. – 5. April 2021) – nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet.
(…)
Für folgende Angebote muss ab Donnerstag, 1. April 2021, ein tagesaktueller, bestätigter negativer Schnelltest vorgelegt werden:
- Betreten von Bibliotheken sowie Archiven
- Zugang zu Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen
- Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie von Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen
- Kauf von nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren in Einrichtungen des Handwerks, des Dienstleistungsgewerbes sowie in Geschäftslokalen von Telefondienstleistern
- Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen, Friseurdienstleistungen und Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie der gewerbsmäßigen Personenbeförderung”
Was bedeutet „tagesaktueller, bestätigter negativer Schnelltest“ genau?
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuellen und seit 29.03.2021 gültigen Fassung gibt in § 4 (4) hierzu Auskunft:
„Soweit in dieser Verordnung als Voraussetzung für die Nutzung oder die Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines Schnelltests oder Selbsttests erforderlich ist, muss es sich um ein in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln.
Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testbestätigung ist bei der Inanspruchnahme des Angebotes mitzuführen.
Ist ein tagesaktueller Test erforderlich, darf die Testvornahme bei der Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 24 Stunden zurückliegen; bei alle zwei Tagen vorgeschriebenen Testungen darf die Testvornahme höchstens 48 Stunden zurückliegen.
Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis ausgenommen.“
Coronaschnelltests, wie man sie derzeit unter anderem in Drogeriemärkten, Supermärkten oder Apotheken käuflich erwerben kann, genügen den Anforderungen der Coronaschutzverordnung für einen „negativen Coronaschnelltest“ ausdrücklich nicht, da diese Selbsttests nicht „von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle“ durchgeführt und damit keine gültigen Nachweise über ein negatives Testergebnis im Sinne der Coronaschutzverordnung NRW erstellt werden.
Wo kann ich in Bad Honnef einen gültigen Schnelltest für die sogenannte „Notbremse mit Test-Option“ durchführen lassen?
In Bad Honnef bieten diverse Arztpraxen, Apotheken und weitere medizinische Dienstleister die Möglichkeit zu einem Corona-Schnelltest an.
Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht der Teststellen im Stadtgebiet finden Sie unter https://meinbadhonnef.de/coronaschnelltests-kostenlose-buergertestungen-auch-im-stadtgebiet-moeglich/
Darüber hinaus hat der Rhein-Sieg-Kreis auf seiner Internetseite eine Übersicht mit allen in der Region registrierten Schnelltestzentren veröffentlicht:
https://www.rhein-sieg-kreis.de/schnelltests
An wen kann man sich wenden, wenn weitere Fragen zur “Notbremse mit Test-Option” im Rhein-Sieg-Kreis bestehen?
Der Rhein-Sieg-Kreis hat für akute Fragen zum Coronavirus ein Bürgertelefon eingerichtet.
Es ist Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Rufnummer 02241 / 13-3333 erreichbar