Bad Honnef | Das Eisenbahn-Bundesamt hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit den ersten Teil des Lärmaktionsplanes fertiggestellt. Insgesamt sind in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen. Dieser Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap einzusehen und auf Wunsch auch als Druckversion zu erhalten.
Vom 24. Januar bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Teil A zu beteiligen und kann eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht werden. Teil A und Teil B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.
Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist eine Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.
Weiter Informationen:
Weiter Informationen gibt es im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de.
Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt per Mail gerichtet werden über: lap@eba.bund.de.
Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann ab dem 24. Januar 2018 über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat ferner einen Informations-Flyer zum Thema Lärmaktionsplanung herausgegeben: Flyer-Lärmaktionsplanung.