Bad Honnef/Rhein-Sieg-Kreis – So manch einer, der im Zusammenhang mit den geplatzten Inselkonzerten Verantwortung trägt, dürfte in letzter Zeit schlaflose Nächte gehabt haben. Wo am Ende Fehler gemacht wurden, wird nun aufgearbeitet werden müssen.
Hat der BUND Recht, könnte es zu einem Beben kommen. Er unterstellt in einer heute veröffentlichten Presserklärung, Bezirksregierung, Kreis und Stadt hätten verabredet, den Schutz der Schutzgebietsverordnung außer Kraft zu setzen. Dadurch hätten „lästige Genehmigungen“ entfallen können. Dabei zitiert der BUND aus dem Beschluss 14 L 797/22 vom 24.5.2022 des Verwaltungsgerichts Köln auf Seite 10:
„Erst als der Antragsgegner [der Kreis] intern die zunächst verworfene Frage stellte, ob
die streitige Fläche schon bei Erlass der LSGVO dem Verordnungsgeber als
‚Veranstaltungsfläche‘ bekannt gewesen sei, sah er die Möglichkeit,
‚genehmigungstechnisch schön aus dem Schneider‘ zu sein (Bl. 150 ff. Beiakte 1). Dies legt es zumindest nahe, dass die Beigeladene zu 1 [Stadt Bad Honnef] und der Antragsgegner [der Kreis] durch ein nachträgliches Umdeklarieren einer Fläche gezielt den Schutz der LSGVO umgehen wollen, möglicherweise auch im Hinblick auf die Ausführungen der Kammer in einem vorherigen Verfahren.“
Diese Idee sei nicht nur vom Verwaltungsgericht Köln als „offenkundig rechtswidrig“ erkannt worden, sondern frühzeitig auch vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Das Gericht hätte bereits im Jahr 2020 darauf hingewiesen, dass die Insel kein fester Veranstaltungsort sei und deshalb den Bau einer festen Bühne verboten, erklärt der BUND. „Die Verbotsvorschrift hat auf Grund der derzeitigen Bebauung der Insel zur Folge, dass große Veranstaltungen auf der Insel grundsätzlich verboten sind, weil es an einer dafür nutzbaren Fläche fehlt.“ (14 L 202/20) – so die Darstellung des Gerichts. Anderenfalls würden die Ziele der Verordnung ins Leere laufen, hieß es schon damals. Über diesen Beschluss aus dem Jahr 2020 haben sich die Bezirksregierung Köln, die Kreisverwaltung und die Stadt hinweggesetzt.“
Der BUND geht davon aus, dass, nachdem das Vorhaben der Verwaltungen durch den Eilbeschluss vom 24.5.2022 des Verwaltungsgerichts Köln scheiterte, mit einer „fragwürdigen Ausnahme“ trotzdem die richterlichen Entscheidungen ausgehebelt werden sollten. „Wieder sollten Natur-, Tier- und Landschaftsschutz auf der Insel missachtet und die Insel für eine ganze Reihe von Konzerten als Veranstaltungsort genutzt werden. Dazu fand die untere Naturschutzbehörde fachlich wie rechtlich unhaltbare Begründungen, um die vermeintliche Wahrung der Legalität glaubhaft zu machen“.
Der BUND weiter: „Landrat Schuster, selbst Jurist und durchaus fähig, den Sachverhalt zu verstehen, muss sich fragen lassen, wie er damit umgeht, dass in seinem Hause solche Ränkespiele zu Lasten der Natur möglich sind. Wohl bewusst aktuelle Gerichtsbeschlüsse und die Verordnung zu umgehen, wäre inakzeptabel. Eine Aufklärung ist schon deshalb wichtig, um die Mitarbeiter*innen zu schützen, die sich um eine fachgerechte und juristisch korrekte Arbeit bemühen.“
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Ähnlich in der Verantwortung sieht der BUND den Bad Honnefer Rat. Er habe die Aufsicht über die Tätigkeiten „seiner“ Stadtverwaltung inne und müsse sich fragen, wie sich das Thema der Veranstaltungen auf der Insel derart verselbständigen konnte.
Unzulässige politische oder wirtschaftliche Anliegen dürften durch Behörden nicht möglich gemacht werden, erklärt dazu der BUND. Vielmehr sollten sie in einem gemeinsamen Austausch für die legale Anwendung der Rechtsvorschriften Sorge tragen. Dies sei notwendig, weil die in den Rechtsnormen verabredeten Schutzziele bereits Teil der ausgehandelten politischen Kompromisse seien. „Deren Missachtung ist weder legitim noch legal. Das Benennen der Rechtskonflikte und deren Lösung mehr und mehr dem BUND zu überlassen, mag für die Naturschutzbehörden außerordentlich bequem sein, ist aber vor allem ein grundlegendes Scheitern der Behörden. Ein Scheitern übrigens, das politisch ohne Folgen bleibt und mit Blick auf so manche Äußerung von Politiker*innen in den letzten Tagen offenbar sogar ausdrücklich begrüßt wird“, kritisiert der Umweltverband. „Konflikte abzustreiten anstatt sie in gemeinsamen Gesprächen zu lösen und abzuarbeiten, ist bedauerlicher Weise eine sehr geübte Praxis im Rhein-Sieg-Kreis“.
Erfreulich findet der BUND, dass zwei der drei Veranstaltung trotzdem stattfinden konnten. Weniger erfreulich findet er, dass solche Streitigkeiten von den Verwaltungen und etlichen politischen Vertreter*innen als Kräftemessen missverstanden werden anstatt sich von Anfang an um einen ehrlichen fachlichen Austausch zu bemühen. Dies sei immer wieder erschreckend mitzuerleben.
Auch die Medien hätten ihren Anteil an einer gewissen Eskalation solcher Konflikte, weil sie dieses vermeintliche Kräftemessen gerne als eine Art Wettkampf darstellten und damit zur Emotionalisierung beitragen würden. Ernsthaft anzuerkennen, dass der Rechtsweg ein legitimer Weg in einem Rechtsstaat ist, wäre bereits von grundlegender Bedeutung.
Patti Smith bekam gestern Abend auf der anderen Rheinseite den 6. Internationalen Beethovenpreis von 2020 überreicht, wie ein Facebookbeitrag zeigt. Zum Dank sang sie zur Klavierbegleitung ihren Hit „Because The Night“.
Andreas Vollenweider feierte gestern Abend – ebenfalls laut Facebookposts – einen großen Erfolg im Brückenforum. Ein User schrieb: Leider nur 70 Minuten und zwei Zugaben.
Kartenvorverkauf:
Bad Honnef, Brunnencafé, Kirchstr./Hauptstr.
Bad Honnef-Aegidienberg, Café Schlimbach, Aegidiusplatz
Online: eventime-light.de (zzgl. Gebühr)
Abendkasse: geöffnet ab 18.30 Uhr.
Vorbestellungen: 02224-1237227 oder info@zeughaus-kleinkunst.de
Tja, der Fisch stinkt wie immer vom Kopp.