Bad Honnef | Das Privisorium ist eingerichtet, die umfassende Sicherung der Weinberge soll erfolgen. Heute verschickte die Bezirksregierung eine Pressemeldung und teilt mit, das letztlich die Weinberge geschlossen blieben.
Die Bezirksregierung habe zeitlich und räumlich begrenzt bestimmte Arbeiten in den Weinbergen am Siegfriedfelsen zugelassenen. Nachdem dafür große Sandsäcke in einem Wall aufgebaut wurden, habe die Winzerfamilie jetzt auch die weiteren organisatorischen Maßnahmen ergriffen. „Dieses Provisorium ist für den Arbeitsschutz aber keine Dauerlösung. Die Wanderwege sind weiterhin geschlossen“, teilt die Bezirksregierung weiter mit.
Dr. Joachim Schwab, Leiter der Abteilung für Umwelt und Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Köln betont: „Diese Übergangslösung ist kein adäquater Ersatz für den geplanten Schutzzaun. Wenn alle Flächen wieder freigegeben und die Wanderwege geöffnet werden sollen, reicht ein solches Provisorium nicht aus.“
So sei etwa die arbeitsintensive Traubenernte weiterhin ausgeschlossen, weil hier die Arbeiterinnen und Arbeiter lange in den Weinbergen arbeiteten und damit der von den Gutachtern festgestellten Steinschlaggefahren ausgesetzt wären. Für den steilsten Teil des Weinbergs bleibe das Arbeitsverbot bestehen. Die provisorischen Maßnahmen müssten auch fortwährend vor möglichen Wetterereignissen, wie etwa lange Frostperioden oder Dauerregen, hinterfragt werden. So sei es möglich, dass auch weiterhin Arbeiten in den Weinbergen nicht ausgeführt werden können.
Neben der Traubenernte im Herbst fielen noch viele andere Arbeiten wie zum Beispiel die Bodenbearbeitung mit Mulcher und Kreiselegge, so die Bezirksregierung. Auf diese Arbeiten könne nicht länger als ein Jahr verzichtet werden. Insofern eigneten sich die getroffenen, provisorischen Maßnahmen per se nicht zur Sicherstellung sämtlicher Arbeiten, die mit der Bewirtschaftung eines Weinbergs einhergehen.
Hinzu käme, dass es sich bei den provisorischen Maßnahmen im Wesentlichen um organisatorische Maßnahmen handele. Dies könne aus Sicht des Arbeitsschutzes allenfalls als vorübergehende Notlösung akzeptiert werden. Dazu erklärte Dr. Joachim Schwab: „In der Anfangsphase sind nach unseren Erfahrungen die Arbeitnehmer noch sensibel für die Gefahren. Mit der Zeit lassen das Gespür für die Gefahr und die notwendige Aufmerksamkeit nach. Deshalb gilt im Arbeitsschutz auch der Grundsatz, dass technischen Maßnahmen immer der Vorzug zu geben ist. Wir haben den arbeitsschutzrechtliche Ermessensspielraum im Sinne der Winzer ausgeschöpft.“
Letztlich blieben die Weinbergwege geschlossen. Die vorübergehenden Maßnahmen schützten nicht die Wanderer. Gerade die Nutzung der Weinberge als Wanderwege sei aber von großem öffentlichem Interesse. Wenn also keine Dauerlösung gefunden werden könne, würde dies in der Konsequenz bedeuten, „dass der Weinanbau nicht dauerhaft betrieben werden kann und die Weinbergwege dauerhaft geschlossen bleiben müssten“.
Jörg Haselier, Vorsitzender dees Bürger- und Ortsvereins Rhöndorf, der auch Träger der Aktion „Rettet den Wein“ ist, sieht in der Pressemeldung eine „nüchterne Beschreibung des Status Quo“. Die Frage, ob diese Pressemeldung sein musste, sei aus seiner Sicht nicht zu kommentieren.