Bad Honnef. In einer teilweise emotional geführten Sitzung beschloss der Rat der Stadt Bad Honnef in der letzten Woche, der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Bürgerinitiative Stadtgarten zu entsprechen. Über 4000 Bad Honnefer Bürgerinnen und Bürger hatten sich per Unterschrift gegen eine mögliche Bebauung des nördlichen Teils der Grünanlage entschieden.
Während die Grünen und die SPD schon in dieser Sitzung auch inhaltlich eine Entscheidung über das Anliegen der Bürgerinitiative herbeiführen wollten, sahen Bürgermeister, CDU, Bürgerblock, FWG und FDP keine Notwendigkeit, jetzt schon darüber abzustimmen. Man wolle erst noch einmal in den Gremien diskutieren. Der Ratsbeschluss solle im Dezember gefasst werden. Erst danach beginne die Drei-Monats-Frist zur Durchführung eines eventuellen Bürgerentscheides, erklärte Bürgermeister Otto Neuhoff. Das könnte ein fataler Irrtum gewesen sein.
Aktuell wird ein Urteil des Oberwaltungsgerichts NRW vom 20.3.1995 in Bad Honnef diskutiert, das besagt, dass allein die Feststellung des Rates, dass ein Bürgerbegehren zulässig ist, den Lauf der Drei-Monats-Frist auslöse (OVG NRW, 20.3.1995; AZ 15 B 546/95). Dieser Hinweis ist auch in verschiedenen Dokumenten zu finden, die sich mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden befassen. Was bedeuten würde, dass die Durchführung des Bürgerentscheids bereits am 11. Januar 2018 beendet werden müsste. Zurzeit gibt es aber noch gar keinen Ratsbeschluss darüber, ob das Ergebnis des Bürgerbegehrens inhaltlich überhaupt akzeptiert wird. Würde der Rat dem Begehren folgen, müsste erst gar kein Bürgerentscheid herbeigeführt werden.
Eine Antwort der Verwaltung steht noch aus.