Bad Honnef. Über 4000 Unterschriften reichte die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ gegen den Beschluss des Bebauungsplans 1-144 ein. Gesammelt wurden sie im Rahmen eines Bürgerbegehrens. Heute sollte der Rat in seiner Sitzung in der Sibi-Aula die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen. Ein formaler Akt. Die nötigen gültigen Stimmen lagen vor.
Im weiteren Verfahren muss der Rat die Entscheidung treffen, ob er dem Begehren entspricht oder nicht. Das musste nicht heute sein, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sollte der Rat dann dem Bürgerbegehren nicht folgen, muss innerhalb einer dreimonatigen Frist ein Bürgerentscheid herbeigeführt werden.
Die Grünen wollten eigentlich heute Abend inhaltlich über das Ergebnis des Bürgerbegehrens diskutieren und eventuell schon eine Entscheidung herbeiführen. Das sei man der Bürgerinitiative und den Unterzeichnern schuldig, so die grüne Fraktionssprecherin Gabi Clooth-Hoffmeister. Dazu kam es nicht, weil die Beschlussempfehlung dies nicht zuließ. Die bezog sich ausschließlich nur auf den Beschluss der Zulässigkeit und nicht auf eine inhaltliche Diskussion oder sogar eine Entscheidung. Auch, weil die Verwaltung der Auffassung ist, dass die Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 12.1.2009 einer Überarbeitung bedarf. „Alles ordnungsgemäß“, so Bürgermeister Otto Neuhoff.
Verwirrung brachte er aber offensichtlich mit zwei Mails selbst in die Angelegenheit. In der ersten soll er danach gefragt haben, welches Prozedere die Fraktionen hinsichtlich des weiteren Verfahrens favorisieren würden, in der zweiten soll er dann mitgeteilt haben, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung zum jetzigen Zeitpunkt zu umfassend sei. Die Geschäftsordnung ließe eine Änderung der Tagesordnung nicht zu.
Das brachte nicht nur Clooth-Hoffmeister aus der Fassung, deren Fraktion so einen Antrag zum Beitritt des Rates zum Bürgerbegehren nicht einbringen konnte. Auch SPD-Ratsherr Peter Jörg Heinzelmann verlor kurzfristig die Kontrolle, hielt dem Bürgermeister entgegen, er könne nicht einfach zwei Mails ohne rechtliche Absicherung verschicken. Dann drohte ihm Heinzelmann sogar mit einer Rüge.
Neuhoff konterte, er habe mit den beiden Mails auf kurzem Wege zu einer Entscheidung kommen wollen. Er lerne daraus, dass er beim nächsten Mal alles zunächst juristisch prüfen lassen müsse.
Clooth-Hoffmeister kritisierte grundsätzlich das Verhalten der Stadt gegenüber dem Anliegen der Bürgerinitiative und erinnerte noch einmal an den Zeitpunkt des Bürgerbegehrens, der, ohne unter zeitlichem Druck zu stehen, einfach in die großen Schulferien gelegt wurde. Die Mitglieder der Initiative hätten es somit sehr schwer gehabt, die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Anliegen zu erreichen und Unterschriften zu bekommen. Die Fraktionssprecherin vermutet, die Stadt wolle den Bebauungsgegnern das Leben so schwer wie möglich machen.
Anschließend sah sie sich veranlasst, eine persönliche Erklärung abzugeben, in der sie von „Trickserei“ sprach und es heute bedauere, dass sie vor der Bürgermeisterwahl 2014 Otto Neuhoff unterstützt habe.